09.04.2003, 15:00 Uhr

Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen von Bundesregierung beschlossen


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Berlin - Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem EEG befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.
Die Begrenzung dürfe nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.


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