RWE sieht Gefahr beim Kraftwerksausbau - EU-Kommission verwarnt Regierung wegen Emissionshandels
Essen/Brüssel – Der Energiekonzern RWE hat der Bundesregierung erneut vorgeworfen, die geplanten Kraftwerksinvestitionen von insgesamt rd. 10 Mrd. Euro zu gefährden. Der Konzern kritisierte, dass weder die nationale noch europäische Rechtslage die erforderliche Planungssicherheit biete.
Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Neuausrichtung des Kartellrechts, die die „übermäßigen Gewinne“ der Stromkonzerne unterbinden soll. Zudem wehrt sich RWE gegen die EU-Pläne, die Ausgabe von CO2-Emissionsrechten drastisch zu kürzen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen zum einen die neu errichteten Kraftwerke nach 2012 keine garantierte Ausstattung mit Zertifikaten im Umfang ihres Emissionsbedarfs mehr erhalten, obwohl nach RWE-Angaben bei diesen modernen Kraftwerken kaum noch Einsparpotenzial bestehe. Zum zweiten soll die gesamte Menge an Zertifikatszuteilungen in Deutschland nochmals verringert werden.
Nach Ansicht des RWE-Konzerns würden diese Maßnahmen erhebliche Energiepreiserhöhungen bewirken. Es drohten „massive Gefahren für den deutschen Arbeitsmarkt, bei den Energieunternehmen selbst, den energieintensiven Kunden und auch der Zulieferindustrie“.
Im Streit um den Klimaschutz hatte die EU-Kommission die Bundesregierung am Dienstag letztmals verwarnt. Wenn die Regierung den deutschen Emissionshandelsplan nicht nachbessere, wolle die Behörde vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Die EU-Kommission hatte die Klimaschutzverpflichtungen für Deutschland vor zwei Wochen deutlich verschärft, wogegen sich die Bundesregierung wehrt. Demnach soll Deutschland seinen jährlichen Ausstoß an Kohlendioxid von derzeit 499 auf 453,1 Mio. Tonnen senken, statt der von der Bundesregierung ursprünglich angepeilten Menge von 482 Mio. Tonnen. Nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos sprengen die EU-Forderungen den aus wirtschaftspolitischer Sicht gerade noch tragfähigen Kompromiss zwischen notwendigem Klimaschutz und einer maximalen Belastbarkeit insbesondere der exportabhängigen deutschen Industrie.
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Quelle: iwr/14.12.06/
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