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17.06.2020, 15:50 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Kollaps: EEG-Konto droht bald ein Milliarden-Minus

Münster – Auf dem EEG-Konto werden die Einnahmen und die Ausgaben für den EEG-Ökostrom verwaltet. Noch im März 2019 weist das EEG-Konto ein Rekord-Guthaben von knapp sechs Milliarden Euro auf. Doch seither schmilzt der Finanzpuffer, zunächst langsam, aber mittlerweile schneller als Schnee in der Sonne.

Binnen eines einzigen Jahres ist das Guthaben auf dem EEG-Konto um rund sechs Milliarden Euro auf aktuell rd. 98 Mio. Euro gesunken. Schon im Monat Juni 2020 droht erstmals seit Ende 2013 ein negativer EEG-Kontostand. Die Politik muss handeln.

EEG Kontostand schmilzt im Mai 2020: Deckungslücke von fast einer Milliarde Euro
In Deutschland verwalten die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW das EEG-Konto für den EEG-Ökostrom mit den anfallenden Einnahmen und Ausgaben. Trotz des Einbruchs beim Zubau der Windenergie an Land und des weitgehenden Ausbaustopps bei der Bioenergie und der Wasserkraft in Deutschland, sinkt der Kontostand seit dem Höchststand mit 6 Mrd. Euro im März 2019 in einem atemberaubenden Tempo. Allein im Mai 2020 klafft eine riesige Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben: die Folge ist ein Rekord-Mittelabfluss in Höhe von fast 1 Milliarde Euro vom EEG-Konto.

Schon im April 2020 reduzierte sich das Guthaben auf dem EEG-Konto um rd. 800 Mio. Euro, während die ÜNB im Januar 2020 noch einen Mittelzufluss in Höhe von 225 Mio. Euro veröffentlicht haben. Setzt sich der negative Trend in den nächsten Monaten des Jahres 2020 fort, könnte auch ein Rekordminus von fünf Milliarden Euro auf dem EEG-Konto auflaufen.

Ursachen-Mix für hohen Milliarden-Mittelabfluss vom EEG-Konto
Die Ursachen für den hohen Mittelabfluss im April und Mai 2020 sind vielfältig. Wegen der sinkenden Stromnachfrage in Folge der Corona-Krise gehen die EEG-Zahlungen durch die Stromverbraucher zurück. Des Weiteren sinken die Vermarktungserlöse für den EEG-Strom an der Börse. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der EEG-Ökostrom nicht als „grüner“ Strom verkauft werden darf, sondern an der Börse als neutraler „Graustrom“ vermarktet werden muss. Derzeit sind die Börsenstrompreise in Folge des hohen Angebots und Corona bedingter Nachfrageschwäche besonders niedrig, trotz der bezahlten Stilllegung bzw. Abschaltung von Kohlekraftwerken.

Auf der anderen Seite haben sich laut den vorliegenden EEG-Kontodaten die monatlichen Auszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen zwischen Januar 2020 (1,96 Mrd. Euro) und Mai 2020 (2,9 Mrd. Euro) um rd. eine Milliarde Euro erhöht. Experten führen den rasanten Anstieg der Ausgaben u.a. auf die Fertigstellung zahlreicher Offshore Windparks und die Zahlung einer hohen Anfangs-Einspeisevergütung für den eingespeisten Offshore-Windstrom zurück.

Über die EEG-Umlage
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird derzeit nicht vom Staat und nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber (ÜNB) führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse gesetzlich zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom".

Was der breiten Öffentlichkeit nicht vermittelt wird: die Höhe der EEG-Umlage ist von den Vergütungszahlungen für den eingespeisten Ökostrom und den Verkaufserlösen an der Börse abhängig. Beispiel: Der Betreiber einer Windkraftanlage an Land erhält 6 ct/kWh, der an der Börse zwangsverkaufte Strom erzielt Erlöse in Höhe von 4 ct/kWh. Die Differenz (hier 2 ct/kWh) ist die EEG-Umlage. Steigen die Erlöse an der Strombörse, dann sinkt die EEG-Umlage für die Stromverbraucher und umgekehrt.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2020


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