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20.01.2022, 15:39 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Netzentwicklungsplan Strom 2021 – 2035 von Bundesnetzagentur bestätigt

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2021 - 2035 bestätigt. Fast gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde die Konsultationsphase für den Szenariorahmen Strom 2023 - 2037 gestartet, der die Basis für den nächsten Netzentwicklungsplan bildet.

Eine wichtige Säule der Energiewende ist neben dem Ausbau der regenerativen Erzeugungskapazitäten der zusätzliche Netzausbau an Land und auf See. Im Netzentwicklungsplan berechnen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Ausbaubedarf für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Für den von den ÜNB im letzten Jahr vorgelegten zweiten Entwurf des NEP 2021 - 2035 hat die BNetzA nach vorangegangener Konsultationsphase jetzt grünes Licht gegeben.

1.000 Kilometer zusätzliche Trassen und Verstärkung bestehender Verbindungen
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2021 - 2035 am 14. Januar 2022 bestätigt. Sie hat dabei die meisten der von den Netzbetreibern beantragten Maßnahmen übernommen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der jetzt bestätigte NEP rund 1.000 Kilometer zusätzliche Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Im Bereich des landseitigen leitungsgebundenen Übertragungsnetzes hat die Regulierungsbehörde insgesamt 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz bestätigt. Diese Maßnahmen sind laut BNetzA unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig.

Bestätigt werden dabei zwei zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Korridore. Ein Korridor verläuft zwischen Rastede (Niedersachsen) und Bürstadt (Hessen), der andere zwischen Heide (Schleswig-Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern). Auf diese Weise sollen bestehende Transportkapazitäten sinnvoll ergänzt werden, um Offshore-Windstrom zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, wo Bedarf besteht.

Um darüber hinaus bereits jetzt Vorsorge für eine schnelle Umsetzung des sich aus dem Ziel der Klimaneutralität ergebenden, weiteren Netzausbaubedarfs zu treffen, ist es aus Sicht der BNetzA zudem angebracht, zusätzliche Maßnahmen vorzubereiten. Die BNetzA regt in diesem Zusammenhang an, in die Planung der bereits im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommenen und der im Netzentwicklungsplan bestätigten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme Leerrohre für potentielle weitere Systeme mit einzubeziehen. Voraussetzung sei, dass dadurch im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren keine nennenswerten Verzögerungen ausgelöst würden.
Offshore-Systeme ermöglichen 40.000 MW Offshore-Windenergieleistung
Für die Anbindung von Offshore-Windparks hält die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) im Vergleich zu den bisherigen Planungen elf weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2040 für erforderlich. Damit können, wie derzeit im Windseegesetz vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt Offshore-Winderzeugung von 40.000 Megawatt (40 GW) angebunden werden. Zukünftig werden sich diese Ziele erhöhen, bestehende Anbindungssysteme beschleunigt werden und weitere Anbindungssysteme hinzukommen, stellt die BNetzA in Aussicht.

Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2023 - 2037
Mit Blick auf die weitere Planung des Stromnetzausbaus hat die Bundesnetzagentur am 17. Januar 2022 die Konsultationsphase für den Entwurf des Szenariorahmens der Übertragungsnetzbetreiber mit der Öffentlichkeit gestartet. Der Entwurf bildet mögliche Szenarien für die Planung des Ausbaubedarfs im Stromnetz bis 2037 und 2045 ab.

Der Szenariorahmen orientiert sich erstmals an der für 2045 geplanten Klimaneutralität. Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können sich an der Konsultation beteiligen und so Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung nehmen.

Die Bundesnetzagentur prüft nun den Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber und genehmigt dann den endgültigen Szenrariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieser ist Grundlage für die weitere Netzausbaubedarfsplanung im Rahmen der weiteren Schritte zum NEP 2023.


Quelle: IWR Online
© IWR, 2022


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