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06.04.2022, 09:58 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Drehfunkfeuer und Wetterradare: Wissing und Habeck reduzieren Abstände zu Windenergieanlagen

Berlin - Die Bundesregierung hat einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land erreicht. Die zwischen Verkehrsminister Volker Wissing und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erzielte Einigung bei Drehfunkfeuern und Wetterradaren räumt ein großes Hindernis beiseite.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWDK) und Klimaschutz haben sich über ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Damit steht kurzfristig ein Flächenpotenzial für Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von bis zu 5.000 Megawatt (MW) zur Verfügung, so dass eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus erreicht werden kann.

Neue Erkenntnisse ermöglichen geringere Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren
Das gemeinsam von Verkehrsminister Volker Wissing und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck gestern (05.04.2022) vorgestellte Maßnahmenpapier „Wie Windenergie an Land und Belange von Funknavigationsanlagen und Wetterradaren miteinander vereinbart werden“ modernisiert bestehende Regeln und nutzt neue Prognosemethoden bei Funknavigation und Drehfunkfeuern (VOR) und sorgt so für neue Flächenpotenziale für Wind an Land.

„Mit Hilfe neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir künftig geringere Abstände im Umfeld von rund 40 Drehfunkfeuern, die zur sicheren Navigation von Luftfahrzeugen dienen, zulassen. Gleiches gilt für die Areale rund um 17 Wetterradaren, die u. a. zur Vorhersage von Starkregenereignissen dienen. Damit konnten wir ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau an Land aus dem Weg räumen“, so Bundesminister Volker Wissing über das Maßnahmenpapier.

„Mit dem heute gemeinsam beschlossenen Maßnahmenpaket können wir zusätzliche Potentiale im Umfang von rund 5 Gigawatt zusätzlicher Windenergieleistung erschließen. Das entspricht bei 4-5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neue Windenergieanlagen“, so Robert Habeck über das mit den Maßnahmen erschließbaren Potenzialen.

Maßnahmen des Eckpunktepapiers bei der Funknavigation
Das BMDV strebt in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung unter anderem eine signifikante Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche um D-VOR bis Mitte 2022 an. Basis soll der Vorschlag aus dem Forschungsvorhaben „WERAN plus“ sein, die Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer vom Typ D-VOR von einem Radius von derzeit 15 km auf 6 bis 7 km zu reduzieren. Die Störobergrenze des zulässigen Winkelfehlers soll von 3,0 Grad auf 3,6 Grad angehoben werden. Zudem ist es vorgesehen, in den nächsten Jahren mehr als 15 Drehfunkfeuer durch Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation außer Betrieb zu nehmen. Acht Drehfunkfeuer vom Typ C-VOR sollen bis 2025 auf modernere Bauarten vom D-VOR umgerüstet werden. Letztere werden durch Windenergieanlagen deutlich weniger gestört.

Maßnahmen bei Wetterradaren
Zusätzliche Potentiale für die Windenergienutzung an Land können auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden. In Deutschland werden 17 Wetterradare durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) betrieben. Das Maßnahmenpaket sieht hier unter anderem vor, die Abstände zwischen WEA und Wetterradar von 15 km auf 5 km zu verkleinern. In diesem Umkreis muss auch im Rahmen des WEA-Genehmigungsverfahrens keine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Des Weiteren wird die Verlagerung von Wetterradaren geprüft. Außerdem soll der Praxis-Transfer von Erkenntnissen über neue Verfahren zur Verringerung des Störeinflusses von WEA auf Wetterradarsysteme, die im Rahmen eines vom BMWK geförderten Forschungsvorhaben ermittelt werden, verstärkt werden.

BWE: Befreiungsschlag für Ausbau der Windenergie
Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt die zwischen Habeck und Wissing erzielte Einigung als Befreiungsschlag für den Ausbau der Windenergie. „Bislang zwar ausgewiesene, aber praktisch nicht nutzbare Flächen werden damit verfügbar. Das Potenzial sehen wir hier zwischen 4 und 5 Gigawatt – mehr als doppelt so viel, wie im vergangenen Jahr insgesamt zugebaut wurde“, so BWE-Präsident Hermann Albers. Auch dass die Regelungen ab sofort gelten sollen und damit sogar auf bereits laufende Verfahren angewendet werden können, sei eine sehr gute Nachricht für den Hochlauf der Erneuerbaren Energien.


Quelle: IWR Online
© IWR, 2022


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