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14.04.2022, 12:49 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Expertenrat für Klimafragen: Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes erforderlich

Berlin – Der im September 2020 berufene Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat den Prüfbericht der Emissionsdaten für das Jahr 2021 vorgelegt. Er bestätigt die Verfehlung der Zielvorgaben im Verkehrs- und Gebäudesektor und fordert eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vorgelegt und an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag übermittelt. In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht prüft und bewertet der Expertenrat die am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) nach sieben Sektoren gegliederte Berechnung der Vorjahres-Treibhausgasemissionen. Auf der Grundlage der Prüfergebnisse empfiehlt der Expertenrat einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des KSG im laufenden Jahr.

Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlen Zielvorgaben - Ministerien müssen über Sofortprogramm nachbessern
Kernstück des ERK-Berichts ist die Prüfung der Berechnung der Vorjahresemissionen durch das UBA. Dabei hat der Expertenrat keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Behörde bei ihren Punktwertschätzungen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Die berichteten Emissionswerte lagen für den Verkehrs- und den Gebäudesektor oberhalb der jahresscharf im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte.

Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die für diese Sektoren zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Für die übrigen im Gesetz genannten Sektoren lagen die Emissionswerte unterhalb der zulässigen Jahreswerte.

2021: Größte prozentuale Zunahme der Treibhausgasemissionen seit 1990
Im Jahr 2021 sind die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft / LULUCF) gegenüber 2020 um rund 4,5 Prozent oder 33 Mio. t CO2-Äq. angestiegen, nachdem 2020 noch ein Rückgang um knapp 9 Prozent zu verzeichnen war. Dieser Anstieg im Vergleich zum Vorjahr stellt die größte prozentuale Zunahme der Treibhausgasemissionen seit 1990 dar. Dazu hat nach Einschätzung des ERK neben der wieder gewachsenen Wirtschaftsleistung auch der erstmals seit 2013 beobachtete Anstieg der Emissionsintensität, d.h. der auf das Bruttoinlandsprodukt bezogenen Treibhausgasemissionen, beigetragen. Mit Blick auf die Erreichung der mittel- bis langfristigen Treibhausgasminderungsziele beabsichtigt der Expertenrat für Klimafragen daher in seinem im Herbst 2022 vorgesehenen Gutachten zur Trendentwicklung der Treibhausgasemissionen zu prüfen, inwieweit sich diese Zunahme der Emissionsintensität, die über den gesamten Zeitraum seit 1990 einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leistete, als kritisch erweisen könnte.

Expertenrat fordert Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Vor dem Hintergrund der aktuellen Prüfung sieht das Gremium den Bedarf einer wesentlichen Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. „Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung“, so die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Brigitte Knopf. „Die Sektorziele haben eine wichtige Funktion als Governance-Instrument zur Erfüllung der Klimaschutzziele, es bedarf aber zusätzlicher oder angepasster Steuerungssignale. Ebenso wichtig wäre ein stärkerer Abgleich der Ziele und der sektoralen Steuerung mit den übergreifenden Instrumenten des europäischen und des nationalen Emissionshandels.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2022


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