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04.03.2024, 12:52 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

BNetzA bestätigt Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 - Übertragungsnetz ermöglicht Klimaneutralität 2045

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in der letzten Woche am Freitag den Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 bestätigt. Dieser legt den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz fest.

Eine wichtige Säule der Energiewende ist neben dem Ausbau der regenerativen Energie der zusätzliche Netzausbau an Land und auf See. Im Netzentwicklungsplan berechnen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Ausbaubedarf für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Für den von den ÜNB vorgelegten zweiten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 hat die BNetzA nach vorangegangener Konsultationsphase jetzt grünes Licht gegeben. Der neue NEP beschreibt erstmalig ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht.

Großer Bedarf an neuen Stromleitungen
Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und ca. 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan. Bestätigt hat die Regulierungsbehörde dabei auch fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2.000 MW (2 GW). Dabei handelt es sich um die Vorhaben DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern, DC35 von Niedersachsen nach Hessen, DC40 von Niedersachsen nach Sachsen, DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg und DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg. Zudem enthält der bestätigte NEP 116 weitere Wechselstromverbindungen im Vergleich zum Bundesbedarfsplan.

Der Netzentwicklungsplan umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz. Die Bundesnetzagentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich. Über die Leitungen sollen bis zu 70.000 MW (70 GW) Offshore-Windleistung an das Festland angebunden werden. Dieses Ziel sieht das Windseegesetz vor.

„Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden. Wir haben alle vorgeschlagenen Projekte sorgfältig geprüft. Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen“, so der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller über die bestätigten Projekte.

Die BNetzA erstellt derzeit einen Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan. Er beinhaltet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im Netzentwicklungsplan bestätigten Maßnahmen. Die Veröffentlichung des Umweltberichts ist für Ende Mai 2024 geplant.

Hintergrund zum Netzausbau
Im Netzentwicklungsplan ermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) alle zwei Jahre, welche Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Höchstspannungsstromnetzes für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die BNetzA prüft und bestätigt diese Vorschläge. Der anschließend vom Gesetzgeber beschlossene Bundesbedarfsplan listet die benötigten Leitungsvorhaben auf. Bei Neubauprojekten gibt er dabei jeweils Start- und Endpunkte an. Er enthält aber keine konkreten Trassenverläufe. Der Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans. Der Gesetzgeber kann die Projekte im Bundesbedarfsplan verbindlich beschließen. Auf dieser Grundlage kann mit den konkreten Planungsverfahren begonnen werden.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2024


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