16.06.2011, 09:15 Uhr

Bundesrat will Biogas-Anlagen in der Landwirtschaft stärken

München - Der Agrarausschuss des Bundesrats hat bayrische Anträge zur Biogas-Förderung angenommen. Die Bundesländer wollen so die landwirtschaftlich geführten Biogasanlagen bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Vergleich zu Großanlagen besser stellen. So soll etwa die Grundvergütung bei Anlagen über 500 KW so abgesenkt werden, dass kleinere Anlagen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen dem bayerischen Antrag entsprechend die Mindestvorgaben für die Wärmenutzung entschärft werden. Statt wie geplant 60 müssen nur mindestens 50 Prozent der anfallenden Wärme genutzt werden. Außerdem sollen Betriebe, welche diese Hürde nicht einhalten, nicht gänzlich von der Förderung ausgeschlossen werden.

Bei der Förderung von Biomasse-Heizkraftwerken soll entgegen den bisherigen Planungen bei der Vergütung nicht mehr zwischen den Einsatzstoffen Derbholz und Restholz unterschieden werden. Eine solche Trennung hätte zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand geführt, so Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner. Zustimmung der Länder erntete der Minister auch für sein Anliegen, Landwirte und Waldbesitzer angemessen zu entschädigen, wenn sie im Zuge der Energiewende Flächen für die zusätzlich erforderlichen Stromtrassen bereitstellen.

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