20.06.2011, 16:25 Uhr

Bundesrat sieht Korrekturbedarf bei Energiewende-Gesetzespaket

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche umfangreich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Paket mit sieben Gesetzentwürfen Stellung genommen, das die Energiewende und somit die stufenweise Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke einleiten soll. Insgesamt wurden seitens des Bundesrates rund 150 Forderungen, Feststellungen, Hinweise und Anregungen erarbeitet.

Ein Großteil der Einzelanregungen des Bundesrates betrifft die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Drucksache 341/11 (B)). Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, Maßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung möglichst schnell umzusetzen und steht zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichwohl umfasst seine Stellungnahme allein zu dieser Vorlage über 60 Fachanliegen.

So kommt der Bundesrat mit Blick auf die Windenergienutzung zu der Auffassung, dass die vorgesehenen Änderungen der EEG-Vergütungsstruktur nicht geeignet sind, den Ausbau der Windenergie im erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die aktuell geltenden Vergütungsregelungen für die Windenenergie an Land im EEG 2012 ohne Änderungen fortzuführen sowie das optionale Stauchungsmodell den tatsächlichen Anforderungen an die angestrebte Entwicklung der Offshore-Windenergie anzupassen.

Im Bereich Bioenergie wird aus Sicht des Bundesrates das Ziel einer Vereinfachung des Vergütungssystems mit der Novellierung des EEG im Bereich Bioenergie nicht durchgängig erreicht. Entsprechend sollten Vorgaben, mit denen etwa dem flächendeckenden Maisanbau entgegengewirkt werden soll, dem Fachrecht vorbehalten werden. Ebenso sollten ökonomische Anreize geschaffen werden, marktfähige Wärme abzusetzen und auf aufwändige administrative Vorgaben verzichtet werden. Um die klimapolitische Effizienz bei Biogasanlagen zu optimieren, ist der Bundesrat ferner der Auffassung, dass beim Transport von Gülle zum Einsatz in Gülleanlagen (mind. 80 Prozent Gülle Einsatz) lange Transportwege zu vermeiden sind. Die in einer Anlage eingesetzte Gülle sollte aus dem landwirtschaftlichen Betrieb am Standort der Anlage oder der näheren Umgebung erfolgen, so die Länderkammer.

Die vom Bundeskabinett am 6.Juni 2011 verabschiedeten Regelungen zur Vergütung bzw. Absenkung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie dürfen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht dahingehend verändert werden, dass es zu einer weiteren Absenkung der Solarstromförderung über das bisherige Maß hinaus kommt. Eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus gefährde nicht nur den weiteren Ausbau der Fotovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletze auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten Branche, so der Bundesrat weiter.

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