20.07.2011, 10:46 Uhr

EU-Rat beschließt Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle

Berlin - Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese ergänzt die Richtlinie der Europäischen Union vom 25. Juni 2009 zur Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen (2009/71/EURATOM) und stellt die Umsetzung des zweiten Teils des von der Kommission im Jahr 2003 präsentierten Nuklearpaketes dar. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Richtlinie, weil damit eine europaweite Einigung über die Kriterien für die Entsorgung von Nuklearabfällen erzielt werde.

Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen Entsorgungsplan aufzustellen, der umfassende Maßnahmen für die Entsorgung der bereits angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente umfasst. Der Plan soll gleichzeitig die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Entsorgung und der Endlagerung von Atomabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten. Der jeweilige nationale Entsorgungsplan soll durch eine internationale Expertengruppe überprüft und in regelmäßigen Abständen fortentwickelt werden. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kosten der Entsorgung von Nuklearmüll diejenigen tragen, die das Material erzeugt haben. Ferner sollen künftig die von der Internationalen Atomenergie-Organisation entwickelten Sicherheitsstandards rechtsverbindlich werden. Die Bundesregierung will auf der Basis dieser Richtlinie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorlegen.

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