22.04.2013, 15:20 Uhr

Atomenergie: Hessen legt Beschwerde wegen Biblis-Urteile ein

Wiesbaden - Das Land Hessen hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes Kassel, in der Biblis-Klage keine Revision zuzulassen, Beschwerde eingelegt. Über die Zulassung der Beschwerde entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte in seinen beiden Entscheidungen ausgeführt, dass die Anordnungen des Hessischen Umweltministeriums aus März 2011 sowohl formell als auch materiell rechtswidrig ergangen seien. Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) Puttrich betonte, dass die offenen Rechtsfragen über den konkreten Fall hinaus eine grundsätzliche Bedeutung haben. "Deshalb ist aus unserer Sicht eine Revision zuzulassen", sagte Puttrich nach der Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe. Die Begründung für die Beschwerde wird derzeit vorbereitet und bis zum 22. Mai 2013 bei Gericht eingereicht.

Stilllegungsanordnung aus 2011 rechtswidrig

Der Essener Energiekonzern RWE hatte gegen die im März 2011 vom hessischen Umweltministerium angeordnete Stilllegung der Blöcke A und B des Atomkraftwerks Biblis geklagt und Recht bekommen. Die Anordnung Hessens sei rechtswidrig, weil RWE nicht ausreichende Möglichkeiten für eine Stellungnahme erhalten habe, so das Gericht. Wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig, kann der Konzern Medienberichten zufolge auf Schadenersatz klagen. Es gehe dabei um bis zu 190 Millionen Euro.

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