15.01.2014, 11:06 Uhr

RWE & E.ON-Aktie: Staats-Milliarden nach AKW-Urteil oder heiße Luft?

Münster – Für die Anleger ist die Sache klar: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur RWE-Klage gegen die Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis stiegen die Kurse von RWE und E.ON um bis zu fünf Prozent.

Die Aussichten auf Milliarden-Zahlungen durch die öffentliche Hand beflügeln die Aktienkurse der Energieversorger. Sind die Kurssteigerungen gerechtfertigt?

RWE-Klage erfolgreich: Anordnung des hessischen Umweltministeriums war rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat gestern die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte auf Klage der RWE Power AG (Urteil v. 27.02.2013) festgestellt, dass die ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder aufzunehmen (Biblis Block B), rechtswidrig gewesen seien. Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs: Die Anordnung war bereits formell rechtswidrig, weil die Klägerin nicht angehört worden sei. Auch materiell sei die Anordnung rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage nicht vorgelegen haben.

Ziehen andere Stromversorger wie E.ON, EnBW und Vattenfall mit Klagen nach?

Auf IWR Online-Anfrage teilte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit, dass die Stilllegung eines Kernkraftwerks wie Biblis ein Verwaltungsakt ist. Dieser ist dann bestandskräftig, wenn er von dem betroffenen Betreiber des Kraftwerks nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist angefochten wird. Eine Anordnung der Stilllegung wie Falle Biblis ist seinerzeit auch bezogen auf andere Kernkraftwerke gegenüber deren Betreibern ergangen. Ob diese die Anordnung der Stilllegung ebenfalls angefochten haben, entzieht sich der Kenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Davon hängt aber ab, ob die jetzt rechtskräftig gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel auch für diese anderen Stilllegungen Bedeutung haben könnte. Im Übrigen käme es dann darauf an, ob auch der Sachverhalt, der jetzt die Annahme der Rechtswidrigkeit begründet hat, in anderen Fällen genauso gelagert war, so der BVerwG-Sprecher.

Bundesregierung will Urteil erst prüfen – AKW-Ausstieg unumkehrbar

Das für die Atomenergie zuständige Bundesumweltministerium will das Urteil zunächst prüfen. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur vorübergehenden Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu respektieren. Die Begründung werden wir abwarten und auswerten. Die Entscheidung ändert jedoch nichts daran, dass der Atomausstieg unumkehrbar ist. Die Energiewende weg von der Atomkraft und hin zu erneuerbaren Energien ist politisch entschieden und wird von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit in unserem Land gewollt. Die Abschaltung und endgültige Stilllegung der Atomkraftwerke wird weitergehen, so wie es im Gesetz vorgesehen ist.“

Nach Fukushima: Hessen legt Atomkraftwerk Biblis rechtswidrig still


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