04.08.2014, 11:41 Uhr

Was beim Netzanschluss von Biogas- und EE-Anlagen zu beachten ist

Hildesheim – Der BDEW-Informationstag „Leitungs-, Wege- und Haftungsrecht für den Anschluss von Biogas- und EE-Anlagen“ am 17. September 2014 in Hildesheim unterrichtet die Teilnehmer über aktuelle Regelungen in den Netzanschlussverträgen und stellt Ihnen praxiserprobte Umsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Richtlinien vor. Der Anschluss von Biogas-, sowie Windkraft- und Solaranlagen stellt die Netzbetreiber vor verschiedene Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur die technischen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Netzanschlussleitungen. Zusätzlich müssen zum Einen die leitungs- und wegerechtlichen und zum Anderen die haftungsrechtliche Anforderungen an den Netzanschluss beachtet werden.

Nutzen Sie die Fachveranstaltung, um sich von Branchenexperten über die aktuelle Rechtslage informieren zu lassen und zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den Referenten und Kollegen.

Leitungs- und Wegerecht: Unklares Bild in der Rechtsprechung

Die Beschaffung von Leitungs- und Wegerechten ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) - wenn überhaupt - nur ansatzweise geregelt. Dies betrifft sowohl die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreiber, als auch die rechtliche Durchsetzung von Leitungs- und Wegerechten gegenüber den Grundstückseigentümern. Nachdem in einigen Bundesländern Enteignungsverfahren für Netzanschlussleitungen durchgeführt wurden, ergibt sich in der Rechtsprechung ein uneinheitliches Bild zur Zulässigkeit von Enteignungsverfahren. Ebenfalls umstritten sind derzeit Grund und Höhe der haftungsrechtlichen Ansprüche der Anlagenbetreiber gegenüber den Netzbetreibern, beispielsweise dann, wenn Anlagen nicht fristgerecht angeschlossen werden können oder durch Netzstörungen die Einspeisung unterbrochen ist.


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