26.08.2015, 08:08 Uhr

E.ON-Chef dreht Spieß um: Staat hat Atomkraftwerke gebaut

Düsseldorf – Bei dem Thema Atomenergie sind derzeit immer wieder die Kosten für Rückbau und Endlagerung im Gespräch. Johannes Teyssen, CEO des Düsseldorfer Energiekonzerns E.ON, stellt nun eine neue These zur Diskussion.

E.ON-Chef Teyssen stellt nun in einem Interview mit dem Handelsblatt die Frage, wer denn eigentlich tatsächlich für die Haftung von Atomkraftwerken verantwortlich sein sollte. Ist es der derzeitige Betreiber oder der ursprüngliche Erbauer? Im zweiten Fall könnte auch der Staat betroffen sein.

Erhebliche Kosten durch Atomausstieg

Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie sind in Deutschland hohe Kosten verbunden. Durch den Rückbau der Kernkraftwerke und die noch immer ungelöste Frage der Endlagerung des Atommülls kommen erhebliche Kosten auf die Betreiber zu. E.ON plant nun, den Konzern aufzuspalten, wobei konventionelle Kraftwerke inklusive Atomkraftwerke, zusammen mit bereits gebildeten Rückstellungen auf die neue Gesellschaft Uniper ausgegliedert werden. Dadurch wäre auch die Haftung für Rückbau und Endlagerung auf Uniper übertragen und der Mutterkonzern würde nach einer Frist von fünf Jahren aus der Haftung genommen werden. Aktuell ist allerdings ein Gesetz im Gespräch, das diese Frist verlängern soll. E.ON-Chef Teyssen sieht dagegen eine mögliche Haftung auch bei den Erbauern der Kraftwerke.

Wer haftet für Atomkraftwerke?

Teyssen provozierte mit der Frage, ob tatsächlich die Betreiber in der Verantwortung stehen: „Ist es denn richtig, dass derjenige für alle Ewigkeit haftet, der die Kernkraftwerke derzeit besitzt, oder derjenige, der sie gebaut hat?“ Bei einer Haftungspflicht für den Erbauer der Kraftwerke würden die Kosten in manchen Fällen auch auf den Staat fallen. So seien Atomkraftwerke bei Hamburg von den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) gebaut worden, die der Stadt Hamburg gehörten. In Bayern habe das Bayernwerk, im Besitz des Freistaats Bayern, Kernkraftwerke gebaut. Falls der Staat tatsächlich in die Haftung genommen werden sollte, wäre auch die Frage zu klären, wie Rückbau und Endlagerung finanziert werden. Bislang haben die AKW-Betreiber lediglich Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet, die in der Zukunft aber noch cashwirksam bezahlt werden müssen. Auf Anfrage von IWR Online wollte sich E.ON vorerst nicht zum Haftungsgesetz äußern. Dies werde man erst tun, wenn ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung vorliege.

Quelle: IWR Online

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