07.09.2015, 15:55 Uhr

IBC Solar verlängert Modul-Garantien um fünf Jahre

Bad Staffelstein – Das Photovoltaik-Systemhaus IBC Solar aus Bad Staffelstein in Bayern erweitert die Produktgarantie für die sogenannten Vorteils-Module. Diese neue Zusatz-Garantie gilt für alle Module der Serien IBC Polysol und IBC Monosol.

IBC Solar verlängert die Produktgarantiern für die genannten Module von bisher zehn auf nun 15 Jahre. Das Unternehmen setzt damit nach eigener Darstellung ein Zeichen für die hohe Qualität seiner Eigenmarke.

15-Jahres-Garantie für Module der Serien IBC Polysol und IBC Monosol

IBC Solar bietet damit nach eigenen Angaben eine der längsten Produktgarantien auf dem deutschen Markt. Das neue Garantieversprechen sei dabei nicht an eine bestimmte Modultechnologie wie beispielsweise Glas-Glas-Module oder an zusätzliche Versicherungen geknüpft. Die neue 15-Jahres-Garantie gilt rückwirkend seit Mitte August 2015 für Installationen in Europa und Japan mit poly- bzw. monokristallinen Modulen der Serien IBC Polysol und IBC Monosol. Garantiegeber ist die IBC Solar AG.

IBC Solar checkt Module in Klimakammer und im "Flasher"

Das PV-Systemhaus aus Oberfranken sichert seinen Qualitätsanspruch durch laufende Produkttests und Qualitätskontrollen der Eingangsware ab. Sichergestellt wird die Qualität in einem eigenen Qualitätslabor des Unternehmens. Alle Module werden dort ausführlichen Testreihen unterzogen. Dazu gehören Dauerbelastungstests in der Klimakammer und standardisierte Messungen im sogenannten Flasher. Dabei werden die Module einem kurzzeitigen Lichtblitz ausgesetzt. Darüber hinaus zertifiziert IBC Solar Produktionspartner von Solarmodulen nach einem umfassenden Kriterienkatalog. Unternehmen, die das Prüfsiegel „Zertifizierter Produktionspartner“ erhalten, haben unter anderem im Qualitätsmanagement hohe Standards nachzuweisen. Auch der Umgang mit Mitarbeitern, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz fließen mit ein. Um die dauerhaft hohe Qualität der Module sicherzustellen, werden die Produkte beim Wareneingang im Rahmen einer Annahmestichprobenprüfung unter die Lupe genommen.

Quelle: IWR Online

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