09.08.2016, 11:16 Uhr

Enercon erhält erstes FGH-Zertifikat nach neuer Hochspannungs-Richtlinie

Aurich – Der Wandel in der Stromerzeugung stellt die Betreiber von dezentralen Einspeisungsanlagen vor neue Herausforderungen. Der Windkraftanlagen-Hersteller Enercon kann die Anforderungen an eine neue Richtlinie zum Windenergie-Anschluss an Hochspannungsleitungen bereits jetzt erfüllen.

Für Windkraftanlagen, die an eine 110 KV-Hochspannungsleitung angeschlossen werden sollen, gelten besondere technische Anforderungen. Eine Zertifizierung ist nach einer an Neujahr 2015 in Kraft getretenen Richtlinie mit einer zweijährigen Übergangszeit verbindlich. Enercon ist der erste Hersteller, der die neuen Anforderungen bereits jetzt erfüllt.

Einspeisung von Windstrom auf der Hochspannungsebene

Um die Netzstabilität bei der Einspeisung von Windstorm in die Hochspannungsebene zu gewährleisten, gelten besondere Anforderungen, die über die Zertifizierung nach VDE-AR-N-4120 abgedeckt wird. Die Regelugnen sind seit gut eineinhalb Jahren in Kraft und erforderlich beim Netzanschluss von Anlagen an die Hochspannungsebene (110 kV). Die zweijährige Übergangsfrist läuft am 01.01.17 ab und ist dann verbindlich.

Im Unterschied zur bisherigen Regelung besteht eine Nachweispflicht für das HVRT-Verhalten (Verhalten bei Überspannungen) und der Gegensystemeinspeisung bei unsymmetrischen Netzfehlern.

Enceron mit erster Zertifizierung – weitere Aufträge zu erwarten

Bei dem ersten Einheitszertifikat für Enercons Windkraftanlage des Typs E-92 mit der Steuerungsvariante Facts 2.0 vom 3.8.16 wird es angesichts der ablaufenden Übergangsfrist in nächster Zeit nicht bleiben. Derweil liegen der Zertifizierungsgesellschaft FGH noch ungefähr 30 weitere Aufträge vor. Durchgeführt wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine weitere Zertifizierung, so die FGH.

Quelle: IWR Online
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