23.02.2017, 08:06 Uhr

Bayern will Windenergie trotz 10H-Abstandsregel

München – Im Freistaat Bayern haben sich mit der Landes-Energieministerin Ilse Aigner und dem Innen- und Bauminister Joachim Herrmann (beide CSU) nun zwei prominente Regierungsmitglieder zum Thema Windenergie gemeldet. Der Inhalt klingt überraschend.

In Bayern wurde im Jahr 2014 die 10H-Abstandsregel für die Windenergie eingeführt. Demnach muss der Abstand einer Windenergieanlage zu Wohngebieten mindestens zehn Mal so groß sein, wie die Anlage hoch ist. In keinem anderen Bundesland sind die Regeln so streng wie in Bayern. Doch nun werben mit Aigner und Herrmann zwei Spitzenpolitiker der CSU für die Windenergie im Freistaat.

Wie Gemeinden in Bayern die 10-Regel umgehen können

In einer Mitteilung der beiden bayerischen Staatsministerien für Inneres und für Wirtschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinden von der 10H-Regelung abweichen können. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Bauleitplan beschließen. Bauleitpläne sollen in einem transparenten Verfahren aufgestellt werden und die Bevölkerung und betroffene Nachbargemeinden einbinden. So werde ein fairer Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Energiewende und den Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung gewährleistet, heißt es. „Wir sehen die kommunale Bauleitplanung als Schlüssel für den weiteren Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren“, so Aigner und Herrmann. Zudem fasst ein neues Merkblatt wesentliche Informationen für Städte, Gemeinden, Projektträger und Bürger zusammen. Mit dem aktualisierten Windenergieerlass, dem Windatlas, einer 3-D-Analyse für einzelne Windenergieanlagen und den Anwendungshinweisen zur 10H-Regelung stehen den Kommunen damit umfangreiche Planungshilfen zur Verfügung, teilen die beiden Ministerien mit.

Herrmann: Windenergie, wenn die Bevölkerung dies befürwortet

Energieministerin Aigner erklärte: „Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jedoch vor allem vor Ort umgesetzt werden muss. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wird uns nur gelingen, wenn die Bevölkerung die entsprechenden Maßnahmen mitträgt. Besonders wichtig ist es uns daher, die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten.“ Deshalb habe man die 10H-Regelung eingeführt. Herrmann ergänzt: „Wir haben jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit überall dort, wo die Bevölkerung den Bau einer Windenergieanlage auch unter dieser 10H-Regel befürwortet, der Bau auch ermöglicht werden kann.“

Kommt in Bayern nun die Ausbaudelle?

In Bayern ist Ende des Jahres 2016 die 1.000. Windenergieanlage in Betrieb genommen worden. Insgesamt drehten sich im südlichsten Bundesland Ende 2016 insgesamt 1.061 Anlagen mit einer Leistung von 2.233 Megawatt (MW). Mit einem Jahreszubau 2016 in Höhe von 124 Anlagen und rund 340 MW Leistung hat Bayern es immerhin auf Rang sechs im Bundeslandranking geschafft. Die Projekte waren jedoch zumeist vor der 10H-Regel genehmigt worden. Für Raimund Kamm, Landesvorsitzender Bayern des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist dies „besonders ernüchternd“. Die Zahlen der neuen Genehmigungen sehen laut dem BWE-Landesverband anders aus: Während Ende 2016 in Niedersachsen Genehmigungen für den Bau von 1.638 MW vorlagen, gab es im Flächenland Bayern nur noch Genehmigungen für 362 MW, in Nordrhein-Westfalen jedoch für 800 MW.

Quelle: IWR Online

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