21.07.2017, 10:30 Uhr

Neuer DIHK-Leitfaden zu Ausschreibungen von Biogasanlagen

Freising - Die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen im Herbst 2017 rückt näher. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Fachverband Biogas e.V. haben für die Akteure ein neues Informationspapier herausgegeben.

Der 01.September 2017 ist der Gebotstermin, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Teilnahme an der Ausschreibung für Bioenergie-Anlagen abläuft. Für viele Betreiber von Biomasse- und Biogasanlagen ist das Ausschreibungsverfahren Neuland.

Ausschreibung - Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach 2020

Vor allem für all jene Betreiber von Biogasanlagen, die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, wird die Vorgehensweise für den Fortbestand ihrer Anlage relevant. Ende 2020 endet deren erste Vergütungsphase. Es gilt, eine Anschlussregelung zu finden - und die läuft mit dem EEG 2017 über die Ausschreibungen. „Das Ausschreibungsverfahren ist für alle Beteiligten Neuland und es gibt viele Aspekte, die dabei zu beachten sind. Mit unserem gemeinsamen Leitfaden wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden und so von Anfang an erfolgreich an der Ausschreibung teilzunehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.

Leitfaden von DIHK und Fachverband Biogas gibt Hilfestellung

Mit der neuen Broschüre "Leitfaden Ausschreibungen für Biomasseanlagen" richten sich die beiden Verbände an Betreiber von Bestandsanlagen, an potenzielle Betreiber neuer Anlagen sowie an Firmen, die diese Anlagen bauen bzw. warten. In zehn Kapiteln auf 46 Seiten bietet die kostenlose Broschüre umfassende Informationen und hilfreiche Tipps. So wird beispielsweise dargestellt, wie das Formular korrekt ausgefüllt wird, welche Vergütungsvoraussetzungen zu beachten sind oder wie das Zuschlagsverfahren abläuft.

Quelle: IWR Online
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