03.08.2017, 08:24 Uhr

FGH prüft Vestas-Windkraftanlage erfolgreich

Mannheim - Die FGH GmbH hat für den Windkraftanlagen-Hersteller Vestas die Schutzprüfung an der ersten weltweit installierten Windkraftanlage vom Typ V136-3.45 MW MK3b erfolgreich durchgeführt. Schutzprüfungen sind für eine endgültige Netzanschlusszusage wichtig.

Die FGH GmbH ist ein Spezialist beim Thema Netzintegration Erneuerbarer Energien. Jetzt hat das Mannheimer Unternehmen die Voraussetzungen für den Netzanschluss eines neuen Windkranlagen-Typs des dänischen Windkraftanlagen-Herstellers Vestas geschaffen.

UKA-Windkraftanlage in der Schutzprüfung

Die durch die FGH geprüfte Windenergieanlage im Windpark „Lieskau III“ des Windparkentwicklers UKA Meißen ist mit einer Nabenhöhe von 149 Metern eine der höchsten Windkraftanlagen in Deutschland. Die Vestas-Anlage hat eine Leistung von 3,45 MW mit einer möglichen Umrüstung auf 3,6 MW. Das stellt einen weiteren Schritt in der Weiterentwicklung und Effizienzsteigerung dezentraler Erzeugungseinheiten dar, so die FGH GmbH.

Schutzprüfungen an dezentralen Anlagen sind notwendig

Ausschlaggebend für eine endgültige Netzanschlusszusage sowie anschließende Vergütungszahlung für Energieerzeugungsanlagen ist eine bestandene Schutzprüfung. Sie gewährleistet die Umsetzung der Anforderungen des Netzbetreibers und die Überprüfung der korrekten Funktionalität der Schutzeinrichtungen und dem Netzverknüpfungspunkt. Im Rahmen des Compliance Monitoring und zur Sicherstellung der Konformität hinsichtlich Vergütungsansprüchen über die gesamte Lebenszeit gilt es, Schutzprüfungen entsprechend der aktuell gültigen Richtlinien wie BDEW Mittelspannungsrichtlinie sowie der VDE-AR 4120 und weiterer Vorgaben in regelmäßigen Abständen (Richtwert: 4 Jahre) durchzuführen.

Quelle: IWR Online
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