30.07.2020, 12:52 Uhr

BNetzA Juli-Ausschreibung wie gehabt: Flaute beim Wind - Solar überzeichnet


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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen „Windenergie an Land“ sowie „Solarenergie“ zum Gebotstermin 1. Juli 2020 erteilt. Alles wie gehabt, es zeigt sich das gewohnte Bild.

Auch bei der jüngsten technologiespezifischen Ausschreibung der BNetzA setzt sich der Negativtrend bei der Windenergie weiter fort, etwa 70 Prozent des ausgeschriebenen Leistungsvolumens wurde eingereicht. Im Solarbereich ist die Ausschreibung wie gewohnt deutlich überzeichnet.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Juli 2020 war erneut deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 275,2 Megawatt (MW) wurden 26 Gebote mit einem Volumen von 191,1 MW eingereicht. Alle Gebote werden einen Zuschlag erhalten. Damit werden allerdings nur etwa zwei Drittel der ausgeschriebenen Menge vergeben. Regional betrachtet ging das größte Zuschlags-Volumen an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (3 Zuschläge, 48,6 MW), Niedersachsen (9 Zuschläge, 48,4 MW) und Brandenburg (4 Zuschläge, 41,3 MW). In dieser Runde werden 3 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,50 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt wie in der Vorrunde bei 6,14 ct/kWh. Alle eingereichten Gebote erhalten einen Zuschlag, kein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Solaranlagen

In der Solarausschreibung zum 1. Juli 2020 wurden 174 Gebote mit einem Volumen von 779,4 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 192,7 MW wurde damit wieder deutlich überzeichnet. Insgesamt werden 30 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 193,3 MW einen Zuschlag erhalten. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,36 ct/kWh und somit leicht unter denen der Vorrunde (Vorrunde: 4,90 bis 5,40 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist wieder leicht gesunken und liegt in dieser Runde wieder wie in der Gebotsrunde zum 1. März 2020 bei 5,18 ct/kWh (Vorrunde: 5,27 ct/kWh). 18 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen.

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona und weitere Ausschreibungen

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnt die Laufzeit wichtiger Fristen damit noch nicht. Die Bekanntgabe der Zuschläge soll im September nachgeholt werden.

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen jeweils am 1. September 2020. Darüber hinaus finden am 1. September 2020 zum ersten Mal die sog. Innovationsausschreibungen statt, durch die laut Bundeswirtschaftsministerium Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesgin als auch in technischer Hinsicht getestet werden sollen. So ist u.a. im Ausschreibungsdesign die Anwendung einer fixen Marktprämie vorgesehen, wie sie bereits aus dem KWK-Bereich bekannt ist. Weiterhin soll geregelt werden, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Als technische Innovationen können nun auch Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft.

Quelle: IWR Online

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