13.01.2021, 16:33 Uhr

BEE: EEG-Ausschreibungsdesign gefährdet weiteren EE-Ausbau


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Berlin - Das im Dezember beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns. Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) kritisiert, dass sich diese zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Energien-Technologien auswirken.

Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen aus Sicht des BEE noch weiter verschlimmbessert. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext komme damit erneut der Unwille der Regierung zum Ausdruck, die Erneuerbaren Energien (EE) als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Sie erwartet nach der Bundestagswahl 2021 und einem Regierungswechsel daher eine weitere Novelle zum Ende des Jahres.

Windenergie: Ausschreibungsdesign zerschlägt Marktentwicklung

Nach Einschätzung der Stiftung Umwelt Energierecht prägt das EU-Beihilferecht das EEG 2021 stark. Der BEE weist darauf hin, dass die in diesem Kontext stehenden kurzfristigen Änderungen an den Ausschreibungen in der EEG-Novelle 2021 den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährden. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden“, so BEE-Präsidentin Peter. Vor allem die Windenergie sei davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt werde. „So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, so Peter.

Es sei zu befürchten, dass die Gestaltungsfreiheit auch zukünftig beschnitten werde, und der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde. „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen“, so Peter weiter.

Großteil der ungenutzten Gewerbedächer wird für PV nicht erschlossen

Auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, so Peter weiter.

Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300 kW an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden. Auch das ist für die Energiewende fatal, denn wir brauchen endlich eine Entfesselung der Photovoltaik“, so Peter.

Quelle: IWR Online

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