WindSeeG-Novelle: Offshore-Windbranche drängt nach Nullrunde auf Differenzverträge

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Berlin – Die Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für neue Offshore-Windparks blieb 2025 erstmals komplett ohne Gebote. Die für 2026 vorgesehenen Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen wurden auf 2027 verschoben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und die Stiftung Offshore-Windenergie fordern deshalb, das Vergabesystem in der laufenden WindSeeG-Novelle grundlegend zu ändern.
Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten im Zuge der Strommarktreform dazu, direkte Preisstützungssysteme für neue Stromerzeugungsanlagen bestimmter Technologien grundsätzlich als zweiseitige Differenzverträge (CfDs) oder gleichwertige Modelle auszugestalten. Die Regelung gilt für entsprechende Verträge ab dem 17. Juli 2027. Wie Deutschland das für Offshore-Windparks umsetzt, soll die WindSeeG-Novelle festlegen: Der Entwurf sieht CfDs bislang nur als zweite, nachrangige Stufe vor. BEE und Stiftung fordern, sie von Anfang an gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Nullrunde und Aussetzung: Regierung und Verbände uneins über Ursache
Bis Montag (17.08.2026) konnten Verbände zum Entwurf der WindSeeG-Novelle Stellung nehmen. Bislang mussten Unternehmen im Wettbewerb bieten, wie viel sie für das Recht zur Nutzung der Offshore-Windfläche zu zahlen bereit sind, ungedeckelt und ohne Absicherung gegen sinkende Strompreise. Im August 2025 blieben erstmals die zwei Nordsee-Flächen N-10.1 und N-10.2 mit insgesamt 2,5 Gigawatt ohne Gebot.
Die Bundesregierung begründet die Aussetzung 2026 im Referentenentwurf mit Ende 2025 bekannt gewordenen Verzögerungen bei der Fertigung von Konverterplattformen für die Flächen N-10.1 und N-10.2. BEE und Stiftung Offshore-Windenergie sehen die Ursache dagegen grundsätzlicher: Beide machen das Vergabesystem selbst verantwortlich und fordern eine grundlegende Reform.
BEE: „Warnungen wurden ignoriert" – altes System bleibt erste Stufe
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser macht grundsätzliche Fehlsteuerungen im Ausschreibungsdesign sowohl für die Nullrunde 2025 als auch für die Aussetzung 2026 verantwortlich: „Die Warnungen aus der Praxis wurden ignoriert, das Ergebnis ist bekannt", sagt sie und fordert einen belastbaren Investitionsrahmen mit Differenzverträgen. Der Entwurf hält an diesem System zunächst als erste Stufe fest, kritisiert der BEE. Er bemängelt zudem die geplante Absenkung des Mindestvolumens der Ausschreibung.
Stiftung warnt vor Negativselektion im zweistufigen Verfahren
Die Stiftung Offshore-Windenergie fordert ebenfalls, CfDs von Anfang an gleichberechtigt anzubieten statt nur als Rückfalloption. Das zweistufige Verfahren berge zudem das Risiko einer Negativselektion, warnt die Stiftung: Ertragreiche Flächen könnten in der ersten, ungesicherten Stufe vergeben werden und damit einem höheren Realisierungsrisiko ausgesetzt sein, während weniger ertragreiche Flächen ins abgesicherte CfD-Regime fallen. Unter Verweis auf eine IRENA-Studie warnt sie zudem vor einem Anstieg der Stromgestehungskosten um 30 bis 35 Prozent, wenn Offshore-Windprojekte nicht ausreichend abgesichert werden.
16 Gigawatt ohne Investitionsentscheidung: Stiftung fordert Rückgabeoption
Trotz der Verzögerungen hält Heinen-Esser das Ausbauziel von 70 Gigawatt bis 2045 für erreichbar, sofern der Investitionsrahmen nachgebessert wird. Die Stiftung sieht im Entwurf bereits richtige Ansätze, etwa einen verlässlichen Ausbaukorridor und eine Verlängerung der vorgesehenen Betriebsdauer auf 35 Jahre.
Ungelöst bleibt aus ihrer Sicht das Problem der zwischen 2023 und 2025 bereits vergebenen Flächen: Bei Projekten mit insgesamt rund 16 Gigawatt, so die Stiftung, steht die finale Investitionsentscheidung noch aus, weil sich Kosten, Lieferketten und Strompreiserwartungen verschlechtert haben. Die Stiftung fordert daher eine einmalige, befristete Rückgabemöglichkeit für solche Zuschläge. Ohne Lösung könnten die Flächen jahrelang blockiert bleiben.
Vom Milliardenerlös zur Nullrunde: Wie sich das Verfahren ändern könnte
Bislang erhält bei nicht zentral voruntersuchten Flächen grundsätzlich das günstigste Gebot in Cent pro Kilowattstunde den Zuschlag. Bieten mehrere Unternehmen für dieselbe Fläche jeweils 0 Cent/kWh, entscheidet stattdessen eine Versteigerung in Euro pro Megawatt: Der Zuschlag geht an den, der zuletzt noch zur höchsten Zahlung an den Staat bereit ist. Das lässt die Erlöse stark schwanken: Sie sanken von 12,6 Milliarden Euro 2023 über gut drei Milliarden 2024 auf nur noch 180 Millionen Euro im Juni 2025. Bei zentral voruntersuchten Flächen dämpfen Qualitätskriterien wie Dekarbonisierungsanteil oder Ausbildungsquote den reinen Preiswettbewerb – die Zahlung zählt dort nur 60 von aktuell 95 vergebenen Bewertungspunkten. 2023 erzielte dieses Verfahren 784 Millionen Euro, bevor die Ausschreibung für die Flächen N-10.1 und N-10.2 im August 2025 ganz ohne Gebote blieb.
Die Novelle macht aus diesem Sonderfall die Regel: Schon die erste Stufe ist von Anfang an als Versteigerung angelegt, die gesetzlich bei 0 Euro pro Megawatt beginnt und mehrere Runden umfassen kann, wenn mehr als ein Bieter mitzieht – weiterhin ohne Preisabsicherung. Erst wenn dafür niemand mitbietet, folgt eine zweite Stufe: Hier sinkt der Preis für einen Differenzvertrag vom gesetzlichen Höchstwert (9,487 beziehungsweise 9,6715 Cent pro Kilowattstunde) so lange, bis nur noch ein Bieter übrig bleibt.
Quelle: IWR Online
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