LichtBlick legt Stromkennzeichnung vor
Hamburg - Ab dem 15. Dezember 2005 sieht das Energiewirtschaftsgesetz für alle Anbieter von Strom eine Kennzeichnungspflicht vor. LichtBlick setzt nach eigenen Angaben als eines der ersten Stromunternehmen in Deutschland die gesetzlichen Anforderungen der Stromkennzeichnung bereits um und legt im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung alle notwendigen Daten zu den Kraftwerken offen, in denen LichtBlick-Strom erzeugt wird. Zehn Prozent des LichtBlick-Stroms stammen dabei nach Unternehmensangaben aus der für alle Anbieter vorgeschriebenen Aufnahme des nach dem EEG geförderten Stroms aus Wind-, Wasser-, Biomasse- und Photovoltaikkraftwerken. Die verbleibenden 90 Prozent, über die jedes Unternehmen durch seine unternehmenseigene Einkaufsstrategie die Zusammensetzung des Strommixes selbst beeinflussen kann, stammen bei LichtBlick aus Biomasse- und Wasserkraftwerken.
Weitere Infos und Meldungen zum Thema Strom
Wintereinbruch und
Stromausfall - Seiltanzen an Stromleitungen im Münsterland
Aktuelle Stellenangebote und –gesuche im Energiebereich
IWR-Studienprojekte
Veranstaltung: THE BLUE BEACH - THE BLUE BEACH COMPANY
Weitere Infos und Firmen auf energiefirmen.de
Quelle: iwr/29.11.05/
Weitere Infos und Meldungen zum Thema Strom
Wintereinbruch und
Stromausfall - Seiltanzen an Stromleitungen im Münsterland
Aktuelle Stellenangebote und –gesuche im Energiebereich
IWR-Studienprojekte
Veranstaltung: THE BLUE BEACH - THE BLUE BEACH COMPANY
Weitere Infos und Firmen auf energiefirmen.de
Quelle: iwr/29.11.05/