27.08.2014, 08:31 Uhr

Atomenergie: Bürgerinitiativen kritisieren RWE-Klage

Bonn / Frankfurt - Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) zeigt wenig Verständnis für die Schadenersatzklage seitens des Energiekonzerns RWE gegen den Bund und das Land Hessen. RWE hat wegen des Atomenergie-Moratoriums 2011 beim Landgericht Essen auf Schadensersatz geklagt. Schätzungen zufolge soll es um 200 Millionen Euro gehen.

Der BBU ist jedoch der Auffassung, dass dem RWE-Konzern kein Schadenersatz für die Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B zusteht. Die Stilllegung sei im Interesse der Bvölkerung erfolgt. Daher seien Schadenersatzforderungen absurd.

AKW-Abschaltung im Interesse der Bevölkerung

Das Land Hessen hatte 2011 nach Beginn der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Stilllegung der RWE-Atomkraftwerke Biblis A und B veranlasst. "Mit der Stilllegung der Biblis-Reaktorblöcke A und B hat die hessische Landesregierung im Interesse der Bevölkerung gehandelt. Es ist absurd, dass RWE daraus Schadenersatzforderungen ableiten will", so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz. Die Blöcke A und B des AKW Biblis waren 2011 zunächst für drei Monate stillgelegt worden. Anschließend wurden sie dauerhaft vom Netz genommen.

Auch westliche AKWs können Katastrophen verursachen

Kurz nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die Bundesregierung eine sofortige dreimonatige Stilllegung für die sieben ältesten Kernkraftwerke in Deutschland angeordnet. Der BBU betont, dass das Land Hessen 2011 zum Schutz der Bevölkerung gehandelt habe, nachdem Fukushima erneut gezeigt hatte, dass auch westliche AKW Katastrophen verursachen können. Der BBU führt zudem mit Nachdruck aus, dass durch die Stilllegung von Biblis A und B die Produktion weiteren Atommülls verhindert wurde. "Andere Landesregierungen wie zum Beispiel in NRW, Niedersachsen und Bayern sollten dem Beispiel Hessens folgen und die noch immer laufenden Atomkraftwerke und Uranfabriken sofort stilllegen lassen", so Buchholz.

Wer muss zahlen?

Anderer Auffassung als der BBU waren auch bereits verschiedene Gerichte in Deutschland. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel sowie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig halten das dreimonatige Atomkraft-Moratorium für rechtswidrig. Nach Einschätzung von Rechtsexperten gehe es jetzt "nur" noch um die Frage, wer für den Schaden aufkommen soll: Der Bund oder das Land Hessen. Fest steht, das letzten Endes aber die Steuerzahler in dieser Sache zur Kasse geben werden, falls RWE ein Schadensersatz zugesprochen wird.

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AKW-Moratorium: RWE klagt auf Schadensersatz - wer zahlen muss

Nach Fukushima: Hessen legt Atomkraftwerk Biblis rechtswidrig still


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