24.06.2020, 17:23 Uhr

BNetzA Juni-Ausschreibung: Flaute bei Wind hält an – Solar deutlich überzeichnet


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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen „Windenergie an Land“ sowie „Solarenergie“ zum Gebotstermin 2. Juni 2020 erteilt. Es zeigt sich das gewohnte Bild. Der VDMA Power Systems sieht die Politik gefordert.

Bei der jüngsten BnetzA-Ausschreibung setzt sich der Negativtrend bei der Windenergie weiter fort. Die eingereichte Gebotsmenge liegt nur knapp über der Hälft der ausgeschriebenen Menge. Im Solarbereich ist die Auktion dagegen wieder deutlich überzeichnet. Da der eigentliche Gebotstermin 1. Juni 2020 ein Pfingstmontag und damit ein gesetzlicher Feiertag war, verschiebt sich das Fristende der Ausschreibung nach §§ 188, 193 BGB auf den nächsten Werktag, d.h., den 02. Juni 2020.

Keine Dynamik bei Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land erkennbar

Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 2. Juni 2020 ist erneut wieder deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 825,53 Megawatt (MW) wurden 62 Gebote mit einem Volumen von 467,59 MW eingereicht. 61 Gebote mit einem Leistungsumfang von 463,99 MW werden bezuschlagt. Damit wird nur etwas mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge vergeben. In dieser Runde werden drei Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden. Regional betrachtet gehen die meisten Zuschläge an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (21 Zuschläge, 128,74 MW) und Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge, 96,85 MW). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,90 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,14 ct/kWh und damit über dem der Vorrunde (6,07 ct/kWh).

"Die erneute Unterzeichnung bestätigt den dringenden Handlungsbedarf für die Beseitigung von Genehmigungsrisiken, um es attraktiver zu machen, neue Projekte anzugehen. Trotz der ersten Schritte und Ankündigungen der Bundesregierung ist es wichtig, eine klare, konsistente und ambitionierte Energiewendepolitik umzusetzen", mahnt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.

Hohe Nachfrage bei Ausschreibung für Solaranlagen hält an

In der Solarausschreibung zum 2. Juni 2020 wurden 101 Gebote mit einem Umfang von 447,23 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 96,36 MW wurde damit erneut wieder sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt werden 21 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 99,57 MW einen Zuschlag erhalten. Neun Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,90 ct/kWh und 5,40 ct/kWh (Vorrunde: 4,64 bis 5,48 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist leicht angestiegen und liegt in dieser Runde bei 5,27 ct/kWh (Vorrunde: 5,18 ct/kWh).

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona und weitere Ausschreibungen

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen noch nicht zu laufen. Die Bekanntgabe der Zuschläge soll im September nachgeholt werden.

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen jeweils am 1. Juli 2020 bzw. 1. September 2020. Darüber hinaus finden am 1. September 2020 zum ersten Mal die sog. Innovationsausschreibungen statt, durch die laut Bundeswirtschaftsministerium Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesgin als auch in technischer Hinsicht getestet werden sollen. So ist u.a. im Ausschreibungsdesign die Anwendung einer fixen Marktprämie vorgesehen, wie sie bereits aus dem KWK-Bereich bekannt ist. Weiterhin soll geregelt werden, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Als technische Innovationen können nun auch Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft.

Quelle: IWR Online

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