Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungspläne 2017-2030
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan und den Offshore-Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 bestätigt. Zu den darin enthaltenen Projekten hat sie außerdem einen Umweltbericht veröffentlicht.
Mit einer Mischung aus langfristigen Netzausbauzielen und kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen will die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Netzausbau und damit die Energiewende voranbringen.
Bundesnetzagentur bestätigt Maßnahmen der Netzbetreiber weitgehend
Die BNetzA hat insgesamt 96 der 165 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 umfasst damit im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 1.000 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Ebenfalls bestätigt wurden weitere schnell realisierbare Phasenschieber. Dabei handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die eine gezieltere Steuerung des elektrischen Lastflusses im Übertragungsnetz erlauben und Netzengpässe verringern können.
Bundesnetzagentur schlägt 16 neue Vorhaben vor
Die BNetzA schlägt 16 neue Vorhaben zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vor. Diese Vorhaben sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig, so die Behörde. In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber auch über den bereits seit mehreren Jahren diskutierten Ausbau des Wechselstromnetzes zwischen Hessen, Thüringen und Bayern entscheiden. Netztechnisch und mit Blick auf die Umweltauswirkungen sind bei den betroffenen Projekten (P43 und P44) jeweils verschiedene alternative Lösungen denkbar.
Offshore Netzentwicklungsplan - zwei weitere Anbindungssystem
Für die Anbindung von Offshore-Windparks bestätigt die Bundesnetzagentur für den Zeitraum zwischen 2026 und 2030 je zwei weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee. Zusammen mit den bereits in vorangegangenen Offshore-Netzentwicklungsplänen bestätigten Leitungen sind damit insgesamt fünf Anbindungen in der Ostsee und drei in der Nordsee bestätigt.
Netzenwicklungspläne gehen in Bundesbedarfsplan über
Die bestätigten Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Bei seiner Entscheidung dient der Umweltbericht als weitere Erkenntnisquelle. Darin werden die Umweltauswirkungen der bestätigten Netzausbauprojekte beschrieben und bewertet.
Quelle: IWR Online
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