10.06.2013, 16:23 Uhr

Bundesnetzagentur soll den Netzausbau beschleunigen

Berlin/Bonn - Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze gebilligt. Kernstück ist das Bundesbedarfsplangesetz sowie die Planfeststellungszuweisungsverordnung. Die Vorhaben für die Beschleunigung des Netzausbaus treten damit in Kürze in Kraft. Im Bundesbedarfsplangesetz werden für 36 Netzausbauvorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Mit Inkrafttreten der Planfeststellungszuweisungsverordnung erhält zudem die Bundesnetzagentur die Aufgabe zur Durchführung der sich an die Trassenplanung anschließenden Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. Im Bundesbedarfsplangesetz sind 16 Leitungen als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnet. Für insgesamt acht Vorhaben ist Hochspannungsgleichstrom als Übertragungstechnik vorgesehen, zwei der acht Vorhaben sind Erdkabelpilotprojekte. Ein weiteres Pilotprojekt ist der Einsatz eines Hochtemperaturleiterseils, um größere Strommengen zu transportieren.

Rösler: Schneller Netzausbau ist sehr wichtig

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler sagte dazu: "Es ist ein großer Erfolg, dass die seitens der Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus noch vor der Sommerpause verabschiedet werden konnten. Ein schneller Ausbau unserer Netze ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland. Das Mammutprojekt Energiewende kann nur gelingen, wenn Bund und Länder zusammenarbeiten, gerade auch beim Netzausbau. Deshalb möchte mich ausdrücklich bei den Ländern für ihre konstruktive Zusammenarbeit mit uns bedanken. Jetzt können wir den Bau der vorgesehenen Stromleitungen zügig vorantreiben. Auf Basis der nun beschlossenen Maßnahmen können die nötigen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich rascher, mit höherer Transparenz und weniger Aufwand durchgeführt werden als bislang. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg für Bund und Länder."

Bundesnetzagentur rechnet mit baldigen Anfragen

"Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Durch die neue Verordnung werden die Kompetenzen auch für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte des Netzausbaus bei der Bundesnetzagentur gebündelt." Zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer erwartet die Bundesnetzagentur die ersten Anträge auf Bundesfachplanung durch die Übertragungsnetzbetreiber. Dabei sollen zunächst bis zu einem Kilometer breite Trassenkorridore festgelegt werden. Im Anschluss daran will die Bundesnetzagentur im Rahmen der Planfeststellung für insgesamt etwa 3.800 km die konkreten Trassenverläufe festlegen. "Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet und setzen weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort", so Homann.

Kommunen begrüßen Regelung und fordern Beteiligung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte die Zustimmung der Länder zum Bundesbedarfsplangesetz und ihre Bereitschaft, die Planungskompetenzen für länderübergreifende Trassen auf den Bund zu übertragen. Damit werde ein wichtiger Beitrag geleistet, um den dringend notwendigen Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen. "Wir brauchen den Ausbau der Netze, um den Strom aus Erneuerbaren Energien abtransportieren zu können und um Zwangsabschaltungen zu vermeiden. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen allerdings schnell weitere Reformschritte erfolgen", so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Zudem fordert der DStGB die Übertragung des Konzepts der Bürgerenergiegenossenschaften auf den Netzausbau, um Bürger und Kommunen mitzunehmen.


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