19.02.2018, 17:44 Uhr

Bundesnetzagentur startet neue Wind- und Solarausschreibung

Windkraftanlage
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) testet eine neue Ausschreibungsvariante für erneuerbare Energien. Wind- und Solaranlagen werden gegeneinander ausgespielt. Mehr Bürokratie und noch mehr industriefeindliche Planwirtschaft drohen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Modalitäten zur ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für den Gebotstermin 1. April 2018 eröffnet.

Planwirtschaft und mehr Bürokratie: Neue Ausschreibung mit Abweichungen von der Regel

Nach Angaben der BNetzA findet zum ersten Mal eine technologieübergreifende Ausschreibung zur Ermittlung der Vergütungshöhe für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien statt. Zwar finden grundsätzlich die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land bzw. für Solaranlagen Anwendung. Allerdings gibt es auch zahlreiche bürokratische Abweichungen. Bei Geboten für Windenergieanlagen an Land wird das sog. Referenzertragsmodell nicht angewendet. Der Zuschlagswert wird unabhängig vom Standort der Anlage zur Berechnung der Vergütung verwendet. Zudem werden die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften in den gemeinsamen Ausschreibungen generell nicht angewendet. Und bei solaren Freiflächenanlagen ist es möglich, in bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen Gebote mit einem Umfang von bis zu 20 Megawatt (statt bis zu 10 Megawatt in den Ausschreibungen nach dem EEG) abzugeben.

Einschränkung durch neue regionale Ausschreibungs-Komponente

Die größte Einschränkung bei den neuen Ausschreibungen sind die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete und die Verteilernetzausbaukomponente. Mit ihnen sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Verteilernetzausbaugebiete sind danach Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Stromlast viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. In diesen Verteilernetzausbaugebieten gilt laut BNetzA eine sog. Verteilernetzkomponente. Das ist ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt, wenn die zugehörigen Anlagen in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen. Damit sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht.

Gebote bis zum 3. April 2018 möglich

Ausgeschrieben werden Anlagen mit einer Leistung von 200 Megawatt. Bieter können ihre Gebote bis zum 3. April 2018 abgegeben, da der 1. und der 2. April 2018 Sonn- und Feiertage sind. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent/kWh. Weitere Teilnahmevoraussetzung für Windenergieanlagen an Land ist die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. März 2018.

Quelle: IWR Online

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