30.01.2024, 10:32 Uhr

Bundesnetzagentur startet weitere Ausschreibungen für Offshore-Windparks


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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die nächsten Ausschreibungen für Offshore-Windparks gestartet. Die Ausschreibungen für zwei Areale in der deutschen Nordsee sollen dazu beitragen, dass die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Offshore-Windenergie erreicht werden.

Nachdem der deutsche Offshore-Markt 2020 in eine Ausbaulücke gelaufen ist, wurde 2022 und 2023 mit der Inbetriebnahme der Offshore-Windparks Kaskasi und Arcadis Ost 1 eine Trendwende eingeläutet. Zur Erreichung der Offshore-Ziele der Bundesregierung von mindestens 30.000 MW (30 GW) bis zum Jahr 2030 bzw. mindestens 40.000 MW (40 GW) bis 2045 ist es aber noch ein weiter Weg. Die gestern (29.01.2024) gestarteten Ausschreibungen für zwei weitere nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee haben ein Gesamtvolumen von 2.500 MW Offshore-Wind-Leistung.

Nicht zentral voruntersuchte Flächen: Bieter für Untersuchung zuständig

Zur Erreichung der Offshore-Wind Ausbauziele werden neben zentral voruntersuchten Flächen auch Flächen ausgeschrieben, bei denen die bezuschlagten Bieter die Untersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen müssen. Eine staatliche Voruntersuchung der Flächen, bei der beispielsweise die Meeresumwelt, der Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse analysiert werden, gibt es bei diesen Flächen nicht, die deshalb als nicht zentral voruntersuchte Flächen bezeichnet werden. Die jetzt gestarteten Ausschreibungen betreffen die Flächen N-11.2 mit einer Leistung von 1.500 MW und N-12.3 mit einer Kapazität von 1.000 MW. Die Gebiete der beiden Windparks liegen in der Nordsee, etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme der geplanten Windparks ist für das Jahr dritte Quartal 2031 vorgesehen.

Die Gebote für die neuen Ausschreibungen sind bis zum 1. Juni 2024 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote, Durchführung des Zuschlagsverfahrens und ggf. Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Der bezuschlagte Bieter erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem hat er Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Bei mehreren Null-Cent-Geboten Flächenvergabe über dynamisches Gebotsverfahren

In den Ausschreibungen erhält jeweils der Bieter den Zuschlag, der den geringsten Unterstützungsbedarf für einen Windpark auf der betreffenden Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Vergütung und geben Gebote mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet wie bereits im Jahr 2023 ein dynamisches Gebotsverfahren. Danach erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt dabei in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. In den Ausschreibungen nicht zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023 hatte die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens einen Gesamterlös von 12,6 Mrd. Euro ergeben. 90 Prozent der Erlöse fließen in die Senkung der Stromkosten, weitere jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz bzw. umweltschonende Fischerei.

Weitere Offshore-Ausschreibungen über 5.500 MW in 2024 auf der Agenda

Neben den jetzt bekannt gemachten Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen wird die Regulierungsbehörde bis zum 1. März 2024 weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergie starten. Diese Ausschreibungen betreffen drei vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW. Gebotstermin ist der 1. August 2024.

Quelle: IWR Online

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