Bundesregierung will kein Palmöl mehr in Kraftstoffen fördern
© BMU, Sascha Hilgers
Berlin – Die Bundesregierung setzt bei der Treibhausgasminderung auf Elektromobilität und Ökostrom sowie auf grünen Wasserstoff. Da passt der Einsatz von Palmöl in Kraftstoffen für Verbrenner nicht mehr ins Konzept.
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung beschlossen. Sie folgt dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das der Bundestag im Mai 2021 verabschiedet hat. Im Kern werden Biotreibstoffe ausgebremst, die E-Mobilität und grüner Wasserstoff dagegen stärker gefördert.
Biokraftstoffe aus Abfall- und Restoffen – Palmöl ab 2023 verbannt
Zur Treibhausgasminderung will die Bundesregierung den Einsatz von Biokraftstoffen für Verbrenner deckeln. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Klimafreundliche Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehr. Doch was gut fürs Klima ist, darf nicht der Umwelt schaden. Daher verbannt Deutschland Palmöl ab 2023 aus dem Tank. Denn für Biosprit Wälder zu roden, Moore trockenzulegen und Natur zu zerstören ist nicht hinnehmbar.‘“
Anstelle des Palmöls fördert der Bund künftig fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen über eine Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 Prozent bis 2030 an. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten, so das BMU.
Biokraftstoffe aus Reststoffen: doppelte THG-Anrechnung – Palmöl wird ausgeschlossen
Die heute beschlossene Verordnung basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom Mai 2021. Die Verordnung setzt nun die Beschlüsse hinsichtlich der Anrechnung von Biokraftstoffen um. Palmöl wird ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen ist. Innerhalb der THG-Quote soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen (Reststoffe wie Stroh und Gülle) von derzeit nahe null auf mindestens 2,6 Prozent bis 2030 steigen.
Die Verwendung dieser Rohstoffe ist nach BMU-Angaben nachhaltig und wird oberhalb der für die einzelnen Jahre vorgegebenen Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu 1,9 Prozent angerechnet werden.
Strom in E-Autos: dreifache THG-Anrechnung
Die heute beschlossene Verordnung sieht zudem vor, den direkten Einsatz von Strom in Elektroautos mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote zu fördern. Damit soll die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Der Betrieb von Ladesäulen ist im Zuge des Markthochlaufs noch mit erheblichen Verlusten für die Betreiber verbunden, der Ausbau weitgehend über Steuergelder finanziert. Die Mehrfachanrechnung führt hier zu erheblichen Verbesserungen, weil die Ladesäulenbetreiber die getankten Strommengen – aus dem privaten wie dem öffentlichen Bereich – künftig für die Anrechnung auf die THG-Quote attraktiver vermarkten können.
Grüner Wasserstoff: doppelte THG-Anrechnung
Bereits mit dem Gesetz wurde die neue Förderung von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption zur Treibhausminderung beschlossen. Da in Raffinerien bisher nur Wasserstoff aus fossilen Quellen eingesetzt wird, führt der Einsatz grünen Wasserstoffs zu Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen für alle Verkehrssektoren.
Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Für den Luftverkehr schreibt das Gesetz eine Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) in Höhe von 0,5 Prozent vor (ab 2026), die bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent steigt.
Verordnung tritt voraussichtlich 2022 in Kraft
Nach dem heutigen (22.09.2021) Beschluss des Bundeskabinetts wird die Verordnung voraussichtlich im Oktober 2021 verkündet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote wurde vom Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Spätestens 2024 ist wieder eine Überprüfung von Gesetz und Verordnung vorgesehen.
Quelle: IWR Online
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