19.08.2016, 08:42 Uhr

Deutsche und österreichische Netzbetreiber kooperieren erstmals bei Regelenergie

Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart – Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sowie der österreichische Betreiber APG kooperieren bei der Bereitstellung von Sekundärregelleistung. Das ist eine Premiere und das erste internationale Projekt dieser Art in Europa.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) setzen Regelenergie zum Ausgleich kurzfristiger Last- und Erzeugungsschwankungen im Stromnetz ein. Sekundärregelleistung (SRL) muss dazu in fünf Minuten zur Verfügung stehen. Nun wird die SLR erstmals länderübergreifend von fünf ÜNB gemeinsam verwaltet.

Leistungsschwankungen werden in Zukunft international ausgeglichen

Die vier deutschen ÜNB 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW sowie der österreichische ÜNB APG bilden die erste internationale Kooperation zu SRL in Europa. Seit Mitte Juni 2016 erfolgt der Abruf von SRL anhand einer gemeinsamen deutsch-österreichischen Abrufliste von SRL-Anbietern. Diese Zusammenarbeit ist in Europa bisher einmalig und richtungsweisend für die weitere Integration der Strommärkte, wie 50Hertz betont.

Integration des europäischen Strommarktes geht hier den nächsten Schritt

Diese Zusammenarbeit ist auch mit Blick auf die europäische Guideline on Electricity Balancing (GL EB) von Bedeutung, die sich aktuell in der Umsetzung befindet. Die GL EB ist marktseitig das zentrale Element zur schrittweisen Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Regelenergie. Die SRL-Kooperation Deutschland-Österreich nimmt damit zukünftige Anforderungen vorweg und stellt die Weichen für einen harmonisierten europäischen Regelleistungsmarkt

Über die Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz

Regelenergie wird von den Übertragungsnetzbetreibern zum Ausgleich von Erzeugungs- und Nachfrageschwankungen im Stromnetz von verschiedenen Kraftwerken abgerufen. Dabei werden die verschiedenen Reserven anhand ihrer zeitlichen Einsatzbereitschaft abgegrenzt. Während die Primärregelleistung bereits nach 30 Sekunden in vollem Umfang zur Verfügung steht, ist die Sekundärregelleistung (SRL) nach fünf Minuten einsatzbereit. Der Ausgleich von Schwankungen mit einer Vorlaufzeit von 15 Minuten wird Minutenreserve (Tertiärregelung) genannt.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2016