31.01.2014, 17:24 Uhr

EEG-Reform in der Übersicht: Das ist geplant

Berlin – Sigmar Gabriels EEG-Reformvorhaben wird weiterhin kontrovers diskutiert. Dies ändert nichts an den Plänen, dass der Bundestag bis zur Sommerpause die EEG-Reform absegnen soll.

Hauptziele der EEG-Reform sind neben der Gewährleistung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auch die kosteneffiziente Umsetzung der Energiewende, so Regierungssprecher Seibert. Das Ziel lautet, den Ökostromanteil von heute knapp 25 Prozent bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent bzw. bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Doch wie will Gabriel dies umsetzen?

1. Einführung eines atmenden Deckels auch für andere Technologien

Die Kostensenkung soll durch die Einführung eines „atmenden Deckels“ sowie feste Ausbaukorridore für PV und Wind erreicht werden. Werden die Korridore unter– bzw. überschritten, soll der monatliche Degressionssatz angepasst werden.

2. Zubauziele für Offshore-Windenergie gekappt

Besonders betroffen von der geplanten Reform ist die Windenergiebranche. So soll der Zubau von Offshore Windenergie von bisher geplanten 10.000 Megawatt (MW) bis 2020 auf nur noch 6.500 MW reduziert werden. Der Zielkorridor für die Onshore-Windenergie liegt zwischen 2.400 bis 2.600 MW jährlich. Zusätzlich soll die Vergütung an windreichen Onshore-Standorten um 10 bis 20 Prozent reduziert werden.

3. Biomasseausbau wird stark eingeschränkt

Wie im Koalitionsvertrag bereits geplant, soll der Biomassezubau überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt werden. Insgesamt soll der Zubau von neuen Bioenergieanlagen jährlich nicht über 100 MW liegen. Ist der Zubau höher, sollen Vergütungsanpassungen vorgenommen werden

4. Geothermie und Wasserkraft

In der Geothermiebranche soll der Technologiebonus gestrichen werden. Die Wasserkraft ist hingegen nicht von den Reformen betroffen.

5. EEG-Umlage auch für Eigenstromerzeuger geplant

Für viel Kritik sorgt die Einführung einer EEG-Abgabe auf den Eigenstrom-Verbrauch. So sollen Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung zukünftig 90 % der Umlage zahlen. Dieser Betrag reduziert sich bei EE-Anlagen und KWK-Anlagen auf 70 Prozent. Ausgenommen sind nur kleine Anlagen mit einer Leistung von höchstens 10 kW sowie der Eigenverbrauch von Kraftwerken.

6. Direktvermarktung für Neuanlagen geplant, Ausschreibungsmodell ab 2017

Neben den technologiespezifischen Regelungen sieht die EEG-Reform eine verpflichtende Direktvermarktung für alle neu errichteten erneuerbaren Energien-Anlagen. Diese soll gleitend bis 2017 für alle Neuanlagen ab 100 kW gelten. Auch die Einführung eines Ausschreibungsmodells zur Festlegung der Vergütungssätze ist geplant. Erste Ausschreibungsrunden sollen spätestens bis 2017 erfolgen.

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