Erstmals dynamisches Gebotsverfahren bei Offshore-Windenergie Ausschreibung erforderlich
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Bonn - Um die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Offshore-Windenergie zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 bereits zwei Ausschreibungen gestartet. Die Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen geht jetzt in die nächste Runde.
Ziel der Bundesregierung ist ein Ausbau der Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 auf eine Kapazität von mindestens 30.000 Megawatt (MW). Neben einer Ende Februar 2023 gestarteten Ausschreibung für Offshore-Windparks auf zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW, hat die BNetzA am Ende Januar 2023 bereits 7.000 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben. Für diese Ausschreibung hat die BNetzA gestern (15.06.2023) die Zwischenergebnisse mitgeteilt: Für alle vier ausgeschriebenen Flächen sind mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass ein dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird.
Bieter verzichten auf Vergütung
Am 1. Juni 2023 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW für die Errichtung von Offshore-Windparks zur Ausschreibung gestellt.
Im Rahmen der Ausschreibung haben jeweils mehrere Bieter pro Fläche Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgegeben. Damit verzichten sie auf eine Vergütung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein anschließendes dynamisches Gebotsverfahren vor, bei dem die Zahlungsbereitschaft der Bieter im Wege eines Online-Verfahrens ermittelt wird.
"Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist“, begrüßt BNetzA-Präsident Klaus Müller den Verlauf der Offshore-Ausschreibung.
Durchführung des Zuschlagsverfahrens erfolgt zeitnah - Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält dabei jeweils den Zuschlag. Die Erlöse aus diesem dynamischen Gebotsverfahren fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Die Durchführung der vier dynamischen Gebotsverfahren erfolgt softwaregestützt. Geplant sind mehrere Gebotsrunden pro Tag. Die Bundesnetzagentur plant die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Wie lange die Verfahren andauern werden, lasse sich nicht prognostizieren, genau so wenig die Höhe der Zuschlagswerte, so die Regulierungsbehörde zum weiteren Verlauf.
Quelle: IWR Online
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