EU-Kommission weitet Beihilfeprüfung zum Kohleausstieg aus
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Brüssel, Berlin - Die Europäische Kommission hat ihre laufende Prüfung der Pläne Deutschlands, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg zu entschädigen, ausgeweitet. Grund ist die Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE über den beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland.
Im März 2021 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Entschädigung von RWE und LEAG für die vorzeitige Stilllegung ihrer Braunkohlekraftwerke mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Insbesondere hatte die Kommission Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Ausgleichszahlungen zur Deckung der entgangenen Gewinne und der zusätzlichen Kosten für die Sanierung der Tagebaugebiete. Durch die Einigung zwischen Bundesregierung und RWE über den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im nordrhein-westfälischen Revier bereits im Jahr 2030 hat sich die Einschätzung der Kommission offensichtlich geändert.
Ausweitung der Beihilfeprüfung -neue Berechnung aus Kommissionssicht konservativer
Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 bei der Kommission eine Änderung der Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE über den Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinland angemeldet. Neben den Aufschub der endgültigen Stilllegung von zwei Standorten von Ende 2022 auf März 2024 beinhaltet die Vereinbarung gleichzeitig das Vorziehen der endgültigen Stilllegung von drei Standorten von 2038 auf 2030 und damit ein Ende der Braunkohleverstromung im rheinischen Revier im Jahr 2030.
Die Bundesregierung hat der Kommission in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass der ursprünglich vorgesehene Ausgleich an RWE unverändert bleiben sollte. Dazu hat Deutschland eine überarbeitete Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE vorgelegt, um nachzuweisen, dass der Ausgleich in Höhe von 2,6 Mrd. Euro gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Die EU Kommission hat daher beschlossen, ihre laufende Untersuchung auf die von Deutschland angemeldeten neuen Elemente auszuweiten.
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen ist die Kommission vorläufig zu der Auffassung gekommen, dass der Ausgleich für RWE zwar weiterhin eine staatliche Beihilfe darstellt. Gleichzeitig hat sie allerdings festgestellt, dass die neue, von der Bundesregierung vorgelegte Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE konservativer erscheint als die erste. Die Kommission will nun prüfen, ob der Ausgleich für RWE verhältnismäßig ist und ob die im Einleitungsbeschluss vom März 2021 in Bezug auf die Beihilfe an RWE geäußerten Bedenken ausgeräumt wurden. Mit der Erweiterung erhalten Deutschland und Dritte erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hintergrund zu den EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Im europäischen Grünen Deal wurde anerkannt, dass die weitere Dekarbonisierung des Energiesystems entscheidend ist, um die Klimaziele in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen. Mit Blick auf die Transformation des Energiesystems, das sich künftig weitgehend auf regenerative Energiequellen stützt, wurden die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen auch vor diesem Hintergrund angepasst.
Dazu wurden die seit Januar 2022 geltenden Leitlinien mit den wichtigen im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und neueren Änderungen im europäischen Energie- und Umweltrecht in Einklang gebracht. Sie enthalten Abschnitte zu Beihilfen für erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.
Quelle: IWR Online
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