Gas- und Ölheizungen im Fokus: Reiche konkretisiert Grüngasquote ab 2028 - Wie teuer wird das Heizen?

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Berlin - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Eckpunkte für die im Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigte Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Einzelheiten soll ein gesondertes Gesetz regeln. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe soll ab 2028 zunächst 1 Prozent betragen und bis 2040 auf 50 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hatte das Gebäudemodernisierungsgesetz als Rückkehr zur freien Heizungswahl präsentiert. Die im Februar 2026 angekündigte Grüngasquote nimmt nun konkrete Formen an. Damit rücken wirtschaftliche Folgen für Haushalte in den Vordergrund: Ob Gas- und Ölheizungen langfristig wirtschaftlich betrieben werden können, hängt zunehmend von Verfügbarkeit und Preisen klimafreundlicher Brennstoffe ab.
Grüngasquote soll bis 2045 auf 100 Prozent steigen - Lieferanten in der Pflicht
Nach den Eckpunkten steigt die Quote über 5 Prozent im Jahr 2030 und 20 Prozent im Jahr 2035 auf 50 Prozent im Jahr 2040. Ab 2045 sind 100 Prozent vorgesehen. Gas-, Heizöl- und Flüssiggaslieferanten sollen dann für die Versorgung privater Haushalte eine Quote von 100 Prozent erfüllen.
Zur Quotenerfüllung sollen Biomethan, erneuerbare flüssige Brennstoffe sowie grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff zugelassen werden. Verpflichtet sind die Lieferanten, nicht die Heizungsbesitzer. Steigende Beschaffungskosten könnten allerdings die Heizkosten erhöhen.
Die Eckpunkte sehen vor, dass Brennstofflieferanten Quotenmengen untereinander handeln können. Über- oder Unterschreitungen der Quote sollen sich zudem ins Folgejahr übertragen lassen. Nach einer Evaluierung könnte der Quotenanstieg verschoben werden; das Ziel für 2045 bleibt bestehen.
Freie Heizungswahl: Grüngasquote betrifft auch bestehende Heizungen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen abgeschafft. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte dies mit freier Heizungswahl begründet.
Die geplante Grüngasquote erfasst nach den Eckpunkten die Brennstoffversorgung privater Haushalte insgesamt. Damit sind auch Besitzer bestehender Gas- und Ölheizungen mittelbar betroffen, weil ihre Lieferanten steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe bereitstellen müssen.
Davon zu unterscheiden ist die Biotreppe für Neuanlagen. Sie verpflichtet Betreiber bestimmter neu eingebauter Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einzusetzen - von 10 Prozent bis auf 60 Prozent 2040. Die Grüngasquote soll nach den Eckpunkten auf die Biotreppe angerechnet werden können. Wie dies konkret erfolgt, ist noch offen.
Verband kommunaler Unternehmen warnt vor knappem Biomethan - BEE kritisiert Klimawirkung
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt mit Blick auf die Grüngas- und Grünheizölquote vor einem knappen Angebot klimafreundlicher Brennstoffe. Industrie, Verkehr und Stromerzeugung konkurrieren um verfügbare Mengen. Der VKU fordert daher eine Biomethanstrategie zum Ausbau heimischer Produktion und Importe, begrüßt aber die vorgesehenen Flexibilitätsregelungen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt grundsätzlich den Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung im Wärmebereich bis 2045, kritisiert aber die Ausgestaltung. Er fordert stärkere Anreize für Biomethan und grünen Wasserstoff sowie Zertifikatskontrollen, um gefälschte Nachweise und die Anrechnung bereits im Ausland geförderter Mengen zu verhindern. Da auch kohlenstoffarme Brennstoffe anrechenbar sein sollen, wäre selbst eine Quote von 100 Prozent nach BEE-Einschätzung nicht zwangsläufig klimaneutral.
Grüngasquote: Ausbau des Brennstoffangebots wird zum entscheidenden Faktor
Der Erdgasabsatz an private Haushalte lag 2024 laut BDEW bei 252,7 TWh. Eine Quote von 20 Prozent entspräche auf dieser Basis rechnerisch rund 51 TWh anrechenbarer Brennstoffe. Zum Vergleich: 2024 wurden laut Bundesnetzagentur 10,45 TWh Biomethan eingespeist. Welche Mengen 2035 tatsächlich zur Quotenerfüllung benötigt werden, hängt jedoch vom künftigen Verbrauch, den zugelassenen Brennstoffen und den Anrechnungsregeln ab.
Die Grüngasquote setzt eine erhebliche Ausweitung des Angebots anrechenbarer Brennstoffe voraus. In welchem Umfang heimische Produktion und Importe dazu beitragen können und zu welchen Preisen, ist allerdings offen. Diese Unsicherheit erschwert auch die Einschätzung, wie stark die geplante Quote die Heizkosten privater Haushalte künftig belasten wird.
Quelle: IWR Online
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