Gebäudeenergie-Gesetz diskriminiert Biogas
Berlin - Die Bundesregierung will mehrere Regelwerke zum Energieverbrauch in Gebäuden zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenfassen. Ein Referentenentwurf liegt nun vor und ruft umfangreiche Kritik hervor.
Die betroffenen Akteure haben sich bereits wegen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes im Rahmen einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geäußert. Neben der generellen Kritik, dass der Klimaschutzgedanke beim Gesetzentwurf zu kurz geraten sei, wurde auch ein ganz spezieller Aspekt aufgeworfen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diskriminiere Biogas.
Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG
Ziel der Bundesregierung ist es, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern. Gerade im Neubaubereich gelten beispielsweise bereits Mindestanforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien. Im Gebäudebestand sind solche Vorgaben mit Blick auf den Bestandsschutz schwieriger durchsetzbar. Mit dem GEG sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigt sich enttäuscht: „Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück“, fasst Harald Uphoff, kommissarischer BEE-Geschäftsführer zusammen. Der Klimaschutzgedanke sei im Gebäudeenergiegesetz zu kurz geraten, vor allem, weil die Einsatzmöglichkeiten für fossile Energieträger noch immer zu groß seien. Es würden effiziente, aber fossile Lösungen honoriert. Gleichzeitig bleibe der Bestandsschutz für die ineffizienten Heizanlagen unnötig lange gewährt, stellt Uphoff klar.
BDEW: Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung integrieren
Generell erfreut zeigt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht in dem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt, um den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz umzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen für den Gebäudesektor müssten aber systematisch vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden. Kapferer spricht einen weiteren Kritikpunkt an: „Zudem fehlen Regelungen, um Fernwärme oder erneuerbare Energieträger wie Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung zu integrieren.“ Einige Regelungen wären für die künftig wichtiger werdende Sektorkopplung sogar kontraproduktiv, da sie Strom aus Erneuerbaren den Zugang zum Wärmemarkt erschweren würden, so Kapferer.
Biomethan kann Erdgas in KWK-Anlagen und Brennwertkesseln ersetzen
Der Kritik an fehlenden Regelungen für Bio-Erdgas schließen sich auch der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) sowie der Fachverband Holzenergie (FVH) in einer gemeinsamen Erklärung an. Zwar sei zu begrüßen, dass das Wirtschaftsministerium erstmals anerkannt hat, dass die Substitution von Erdgas durch Biomethan fossile Primärenergie und Treibhausgasemissionen einspart. Dennoch führe der vorliegende Entwurf die bisherige, ungerechtfertigte Diskriminierung von Biogas einschließlich Biomethan weitgehend fort. Insbesondere werde ignoriert, dass nicht nur die Substitution von Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen fossile Primärenergie und Treibhausgasemissionen einspart, sondern auch die Substitution von Erdgas in Brennwertkesseln. Der Bund solle hier dem Beispiel Baden-Württembergs mit dem Erneuerbare Wärme Gesetz auf Landesebene folgen.
Quelle: IWR Online
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