17.11.2014, 11:25 Uhr

Gutachten: Flugsicherung muss Windenergie nicht ausbremsen

Berlin – Die Windenergiebranche ist unzufrieden, weil der Ausbau der Windkraft in Deutschland auch durch ungeklärte rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der Flugsicherheit stockt. In besonderem Maße ist NRW von dieser Problematik betroffen. Ein aktuelles Gutachten soll für mehr Klarheit sorgen, eine Lösung ist nach Angaben der Experten möglich.

Im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie und der Energieagentur NRW wurde ein Gutachten vom Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis erstellt. Es geht um die „Bedeutung des Errichtungsverbots des §18a Luftverkehrsgesetz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen“ und deren rechtliche Bewertung.

Ausbau der Windenergie stockt erheblich

Durch Konflikt zwischen Windenergieanlagen und Flugsicherungseinrichtungen kommt der Ausbau der Windenergie aktuell laut BWE erheblich ins Stocken und die Ausbauziele des Bundes und der Länder geraten unter Druck. Von den bundesweit 60 betriebenen Funknavigationsanlagen befinden sich etwa zehn in Nordrhein-Westfalen, überwiegend an Standorten mit guten Windverhältnissen. „Daraus und aus den 2009 von 3 km auf 15 km ausgeweiteten Anlagenschutzbereichen um die Standorte der Drehfunkfeuer ergeben sich Nutzungskonflikte, die aber gelöst werden können. Das von uns mitbeauftragte Gutachten zeigt hierfür die rechtlichen Wege auf“, so Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der Energieagentur.NRW.

BWE: Energiewende darf nicht durch veraltete Technik ausgebremst werden

In der Praxis wird bei über 90 Prozent der Flüge das amerikanische GPS-System verwendet. Die alte Analogtechnik der Funknavigationsanlagen wird daher weitgehend nur noch als Backup-Technologie bereitgehalten. „Die Umsetzung der Energiewende darf nicht durch eine veraltete Reserve-Navigationstechnik ausgebremst werden“, machte Klaus Schulze Langenhorst, Vizepräsident des BWE deutlich.

Spielräume des Luftverkehrsgesetzes nutzen

Das Gutachten zeige laut BWE und Energieagentur, dass das Luftverkehrsgesetz einen Spielraum zum angemessenen Umgang mit dem Belang der Luftverkehrssicherheit schafft, der genutzt werden muss, um das bisherige Verwaltungsverfahren zu verbessern und die Energiewende zum Erfolg zu führen.

„Gerade weil es sich um eine Prognoseentscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf Investitionen in Milliardenhöhe in Deutschland handelt, ist es wichtig, dass die Entscheidung nicht faktisch allein durch die Deutsche Flugsicherung als privates Unternehmen mit gegenläufigen Geschäftsinteressen erfolgt. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Luftverkehrsbehörden sorgfältig die betroffenen Projekte prüfen und die Genehmigungsbehörden fundierte Entscheidungen treffen können“, betont Langenhorst.

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