KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt
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Berlin - Die Bewilligung von Anträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt.
Ab heute (24.01.2022) können zunächst keine neuen Anträge mehr für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH / EG55), Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH / EG40) sowie Energetische Sanierung. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des EH55-Standards. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.).
Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Grund für den Förderstopp im Rahmen der BEG-Förderangebote ist die enorme Antragsflut im Januar, die dazu geführt hat, dass das Antragsvolumen die bereit gestellten Mittel für die Förderung von energieeffizienten Gebäuden deutlich übersteigt.
Nach dem Förderstopp arbeiten die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Beschlossen ist, dass die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, komplett eingestellt werden soll. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung dagegen zügig entschieden werden.
Ebenso soll auch zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Fehlgeleitete Förderung von etabliertem EH55-Baustandard kostet Mrd.-Betrag
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung nach eigenen Angaben auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt, so der Vorwurf an die alte Regierung.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden im vergangenen Jahr 2021 rd. 6 Milliarden Euro Steuergelder - und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung habe zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Quelle: IWR Online
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