16.04.2021, 11:09 Uhr

Kohleausstieg ohne Entschädigung: Auch Uniper will nach RWE die Niederlande verklagen


© Uniper SE

Düsseldorf – Die Niederlande haben ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung - ohne Entschädigungsregelung – spätestens ab Anfang 2030 untersagt. Uniper strebt nun wie RWE ein Urteil durch ein unabhängiges Gericht an.

In Deutschland ist das Kohleausstiegsgesetz mit einer Entschädigung für die Betreiber von Kohlekraftwerken verbunden. In den Niederlanden ist das nicht vorgesehen. RWE und Uniper suchen nun die gerichtliche Entscheidung.

Uniper setzt erst auf Verhandlungen – jetzt auf gerichtliche Entscheidung

Der Energiekonzern Uniper betreibt in den Niederladen das Kohlekraftwerk MPP3 (1070 MW, netto) an der Maasvlakte nahe Rotterdam. Das Kraftwerk wurde 2016 offiziell eröffnet und soll nun spätestens ab dem 01.01.2030 keine Kohle mehr verfeuern dürfen. Eine Umstellung des Kraftwerks MPP3 auf andere Energieträger ist nach Angaben von Uniper unrealistisch. Das Unternehmen sieht sich gezwungen, MPP3 nach nur etwa 15 Jahren Betrieb ohne Entschädigung vom niederländischen Staat stillzulegen.

Uniper hat nach eigenen Angaben gegenüber dem niederländischen Wirtschaftsministerium, den Abgeordneten und dem Senat immer wieder Bedenken darüber zum Ausdruck gebracht, dass das Gesetz keine ausreichende Entschädigung bietet. Nach Ansicht von Uniper ist dieses Gesetz unausgewogen, da Uniper die Eigentumsrechte nicht wahrnehmen kann und zudem nicht angemessen entschädigt wird. Offenbar waren die Gespräche ohne Erfolg. Im Interesse ihrer Kunden und Mitarbeiter strebt Uniper nun ein Urteil durch unabhängige Gerichte an, wie das Unternehmen heute (16.04.2021) mitteilte. Es geht um die Klärung der Grundsatzfrage, ob das Gesetz angesichts dieser fehlenden Entschädigung legitim ist.

RWE verklagt Niederlande in Washington

Von dem niederländischen Kohleausstiegsbeschluss ist auch der Essener Energiekonzern RWE betroffen. Anfang Februar 2021 hatte RWE ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Niederlande unter dem Energiecharta-Vertrag beim International Centre for Settlement of Investment Disputes in Washington beantragt. Wie Uniper will auch RWE nicht hinnehmen, dass der Eingriff in das Eigentum des Unternehmens ohne Kompensation erfolgt, zumal das 2015 in Betrieb gegangene RWE-Kohlekraftwerk Eemshaven laut RWE auf Wunsch der damaligen niederländischen Regierung errichtet wurde.

Über den Energieversorger Uniper

Der Energieversorger Uniper ist aus der Abspaltung des Kohle- und Gasgeschäfts aus dem Eon-Konzern hervorgegangen. Ein großes Aktienpaket hatte Eon direkt an den finnischen Energieversorger Fortum verkauft. Mittlerweile halten die Finnen an Uniper mehr als 75 Prozent der Anteile und damit eine qualifizierte Mehrheit. Paradoxerweise hält der finnische Staat wiederum mit über 50 Prozent die Mehrheit an dem Energieversorger Fortum. Auch wenn Uniper formal ein eigeständiges Unternehmen ist: Indirekt ist der finnische Staat über Fortum und die in Deutschland ansässige Uniper an der Klage auf Entschädigung gegen den niederländischen Staat beteiligt.

Quelle: IWR Online

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