28.06.2022, 09:48 Uhr

Kritik am Wind-an-Land-Gesetz: Juwi befürchtet Genehmigungsdelle bis 2026


© Juwi

Wörrstadt - Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Der Mitte Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf stößt jedoch auf heftige Kritik. Der Projektentwickler Juwi sieht die Gefahr, dass der Windenergieausbau bis Ende 2026 zum Erliegen zu kommen.

Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die Ausbaukorridore und Ausschreibungsmengen auf das 80-Prozent-Ökostrom-Ziel bis 2030 neujustiert. Mit dem am 15. Juni 2022 im Kabinett beschlossenen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) plant die Bundesregierung zudem weitere entscheidende Weichenstellungen, die ebenfalls noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden sollen. Während die EEG-Novelle klare Ausbauziele setzt und mit Ausbaupfaden hinterlegt ist, sieht Juwi beim Wind-an-Land Gesetz noch dringenden Korrekturbedarf.

Windenergie-Ausbauziele 2030 mit vorliegendem Gesetzentwurf kaum zu schaffen

Die Hauptkritikpunkt von Juwi beim Wind-an-Land-Gesetz richtet sich gegen die zu langen Zeiträume, bis die Bundesländer die ihnen zugeordneten Flächenanteile verbindlich ausgewiesen haben müssen und ernsthafte Konsequenzen folgen. „Aktuell gleicht die Regelung noch einem zahnlosen Tiger, der in der nächsten Legislaturperiode überhaupt erst Zähne entwickeln wird“, so Juwi-CEO Carsten Bovenschen. Er fordert, den Entwurf des WaLG so anzupassen, dass die Bundesländer schnell geeignete Flächen ausweisen und diese effektiv und rechtssicher beplant werden können. Vor allem müssten die Konsequenzen unmittelbar spürbar sein, sollten einzelne Bundesländer ihren Ausweisungspflichten nicht nachkommen.

Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Prüfung erst für Mitte 2024 geplant, eine ernsthafte Überprüfung sogar erst für 2026. Länder wie Bayern könnten damit ihre Mindestabstandsregelung (10H) noch mehrere Jahre beibehalten und damit den notwendigen Ausbau weiter blockieren. „Damit verlieren wir wertvolle Zeit beim Aufbau einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung“, so der Juwi-Vorstandsvorsitzende weiter.

Aus Sicht des Unternehmens wäre eine Vorverlegung des ersten Nachweises über erfolgte Planungs- bzw. Gesetzgebungstätigkeiten auf den 30. November 2023 möglich - oder sogar früher. Aktuell vorgesehen ist der 31.Mai 2024.

Juwi spricht sich zudem dafür aus, dass Bundesländer, die bereits jetzt wenigstens 80 Prozent ihrer 2026-Zielwerte für die Flächenausweisung erreicht haben, höhere Werte erhalten und damit schon Teile ihres 2032-Zielwertes erfüllen können. „Nur so können wir erreichen, dass es unmittelbar in allen Bundesländern zu einem starken Impuls zur Ausweisung zusätzlicher Flächen kommt. Denn wir brauchen auch die Vorreiter-Länder“, so Bovenschen:

Windenergieausbau droht bis Ende 2026 zum Erliegen zu kommen

Um eine Genehmigungsdelle bis 2026 zu verhindern, sieht es das Unternehmen auch als unbedingt erforderlich an, dass die Gemeinden nur eingeschränkt die Möglichkeit erhalten, aktuelle Baugesuche zurückzustellen. Ansonsten könnte die derzeit geplante Regelung dazu führen, dass die Gemeinden bis Ende 2026 Genehmigungsanträge in großem Umfang unter dem Stichwort „Veränderungssperre“ auf Eis legen. „Damit würden wir bis 2026 in ein Zubau-Loch fallen“, so Bovenschen.

Zudem würde die hiesige Windenergie-Industrie weiter in die roten Zahlen stürzen. Dort wird dringend auf die angekündigten Impulse aus der Politik gewartet. „Die Zeit drängt“, so Bovenschen.

Quelle: IWR Online

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