06.04.2011, 16:40 Uhr

NRW: Neuer Windkrafterlass in der Diskussion

Düsseldorf - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rahmenbedingungen für einen höheren Anteil der Windenergie an der Stromproduktion verbessern. Dazu hat sie einen neuen Windkrafterlass vorgelegt. Nach Ansicht der FDP-Fraktion berücksichtige dieser Anwohnerinteressen nicht ausreichend und schränke die kommunale Selbstverwaltung ein. Beides gefährde die Akzeptanz Erneuerbarer Energien, so die Fraktion in einem Antrag, zu dem sich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute Sachverständige geäußert haben. Das Ziel, die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien zu forcieren, unterstützten nach Angaben des Landtags alle Sachverständigen.

Windenergie bietet Chancen für NRW

Dabei kam dem Repowering besondere Aufmerksamkeit zu. Jan Dobertin von der Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie NRW erklärte, allein dadurch, dass man die rund 2.800 Windkraftanlagen in NRW durch neue ersetze, ließen sich die Windkraftziele der Landesregierung erreichen, nämlich die Windkraft bis 2020 auf 15 Prozent der NRW-Stromproduktion zu verfünffachen. Bürgerinnen und Bürger könnten sich durchaus für Repowering begeistern und auch die neuen Anlagen akzeptieren, berichtete Frank Brösse von der Stadtwerke Aachen AG. Man müsse sie nur beteiligen. Die Akzeptanz für Windkraft beginne aber nicht erst mit der Beteiligung, sondern bereits bei der Information, ergänzte der Aachener. Auch mit Blick auf Wirtschaft und Arbeitsplätze sprachen sich einige Sachverständige für Rückenwind für die Windkraft aus. Dr. Norbert Allnoch vom Internationalen Wirtschaftsforum Regenerative Energien bezifferte beispielsweise die Arbeitsplätze in der nordrhein-westfälischen Windenergie und der entsprechenden Zuliefererindustrie auf rund 10.000 und sah weitere Potenziale.

Fokus auf Rechtssicherheit und Umweltschutz

Der Erlass könne den Behörden keine Rechtssicherheit geben, denn Gerichte seien nicht daran gebunden, erklärte Andreas Lahme vom Landesverband WindEnergie e. V. Auch Prof. Dr. Martin Beckmann verstand den Erlass eher als Leitfaden oder als politische Absichtserklärung, weswegen dieser die kommunale Selbstverwaltung nicht beeinträchtige. Es komme bei der tatsächlichen Umsetzung auf die Ebene der Regionalplanung an, meinte er. Nur dort könne man im Einzelfall gegensätzliche Sichtweisen und Interessen ausgleichen. Man müsse auch aus Sicht des Naturschutzes jeden Einzelfall prüfen, meinte Dirk Jansen vom Naturschutzbund BUND. Das Gebiet eines Seeadlers erfordere andere Vorgaben, etwa für die Höhe eines Windrades, als schützenswerter Boden. Im Übrigen, ergänzte er, wolle man die Natur nicht besser schützen als die Menschen. Schon heute gebe es klare Richtlinien für Industrieanlagen, Windräder würden dabei aber benachteiligt. Wenn man sie mit anderen Anlagen gleichstelle, seien die Belange der Menschen ausreichend geschützt. Weitere Themen behandelten die Windenergienutzung im Wald sowie den Schutz von Anwohnern und Landschaftsbildern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW sprach sich in einer schriftlichen Stellungnahme dagegen aus, Einzelinteressen ein Vetorecht zulasten der Gesellschaft einzuräumen, und plädierte für eine gemeinwohlorientierte Strategie bei der Windkraft.

Weitere Informationen und Meldungen zum Thema Windenergie:


© IWR, 2011