24.06.2013, 15:58 Uhr

Streit um EEG-Umlage geht vor den Bundesgerichtshof

Berlin – Im Streit um die EEG-Umlage hat die Textilveredelung Drechsel (TVD) GmbH vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt. Zuvor scheiterte die Klage auf Rückerstattung der im April 2012 gezahlten Umlage in Höhe von 9.990,31 Euro vor dem Oberlandesgericht in Hamm und dem Landgericht in Bochum. Die Revision wurde vom Gericht in Hamm aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Mit dem Gang vor den Bundesgerichtshof kommt Bernd Drechsler, Geschäftsführer von TVD, seinem Ziel, dem Bundesverfassungsgericht, wieder einen Schritt näher. Bernd Drechsler: „Wir haben nach wie vor keinen Zweifel daran, dass die EEG-Umlage verfassungswidrig ist“.

Streitfrage: Ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe?

Um eine Klage zu provozieren, hatten neben TVD auch zwei weitere Textilunternehmen die Zahlung der EEG-Umlage eingestellt. Um die Prozesse zu beschleunigen, haben sich die Unternehmen dann doch für einen anderen Weg entschieden. Sie zahlten die Umlage nach und verklagten die Versorger ihrerseits auf Rückzahlung. Die Verfahren der beiden anderen Unternehmen, die bisher auch in den unteren Instanzen erfolglos waren, ruhen zurzeit, da das Urteil des Bundesgerichtshofs zunächst abgewartet wird. In der Klage stützt sich TVD auf das Gutachten des Juristen Prof. Manssen aus Regensburg. Dieser kam zu dem Schluss, dass es sich bei der EEG-Umlage um eine unzulässige Sonderabgabe handelt und verweist auf die sogenannte Kohlepfennig-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Nach Auffassung von Mannsen müssten öffentliche Aufgaben wie die Subventionierung erneuerbarer Energie durch Steuern finanziert werden.

Niedrige Börsenpreise und Ausnahmeregelung treiben EEG-Umlage

Der Grund, der TVD zum Vorgehen gegen die Ökostrom-Umlage gezwungen hat, ist für Drechsel klar: „In den vergangenen Jahren ist die EEG-Abgabe dramatisch gestiegen und sie soll noch weiter steigen. Energieintensive Unternehmen wie wir haben überhaupt keine Planungssicherheit mehr.“ Tatsächlich ist die Umlage seit dem Jahr 2008 von etwas über einem Cent auf über 5 Cent in 2013 gestiegen. Ein Kostentreiber ist die Befreiung von großen Industrieunternehmen von der Umlage. Deren Anteil wird auf alle übrigen Verbraucher umgelegt. Drechsler macht auch hier einen Konstruktionsfehler im System aus. Das Unternehmen sieht sich dafür bestraft, schon seit vielen Jahren in Energieeffizienz zu investieren. Durch die Energieeffizienzmaßnahmen kann die TVD GmbH nicht von der Härtefallregelung profitieren und muss die volle EEG-Umlage bezahlen. Ein weiteres Problem ist, dass durch die erneuerbaren Energien der Börsenpreis für Strom zwar sinkt, dies aber nicht bei den Endkunden ankommt. Diese zahlen nur den immer größer werdenden Differenzbetrag zwischen Börsenpreis und der Vergütung für die erneuerbare Energien, profitieren aber nicht von den Vorteilen.

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