VDB beklagt: "Brot für die Welt" kennt Biokraftstoff-Gesetze nicht
Berlin – Der Streit zwischen dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und dem evangelischen Hilfswerk „Brot für die Welt“ geht in die nächste Runde: Jetzt hält der VDB dem Entwicklungsdienst vor, die geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Produktion von Biokraftstoffen offensichtlich nicht zu kennen.
Schon Ende 2012 hatte sich die Biokraftstoffindustrie gegen den damaligen Spendenaufruf von "Brot für die Welt" empört. Die Entwicklungshelfer würden die tatsächlichen Zusammenhänge der weltweiten Nahrungsmittelnutzung verdrehen und vereinfachen, hatte der VDB seiner Zeit erklärt. Jetzt fordere „Brot für die Welt“ nach Darstellung des Biokraftstoffverbandes, dass Rohstoffe für Biodiesel nicht von ehemaligen Regenwaldflächen oder Torfböden stammen dürfen. Dies sei allerdings seit 2011 bereits gesetzlich geregelt.
Regelung existiert bereits
2011 wurden Nachhaltigkeitsbestimmungen für Biodiesel und Bioethanol gesetzlich geregelt. Diese besagen, dass Rohstoffe für Biokraftstoffe nicht auf ehemaligen Regenwaldflächen oder Torfböden angebaut werden dürfen. Von Zertifizierern wird geprüft, ob diese Regeln eingehalten werden, erklärt der VDB in einer aktuellen Mitteilung. Außerdem würde die Nachhaltigkeitsverordnung dafür sorgen, dass Biokraftstoffe weniger treibhausgase emittieren müssen als fossile Kraftstoffe. Und zwar nicht nur beim Verbrauch, sondern auch bereits in der Produktion.
VDB: "Brot für die Welt" kennt Gesetze nicht
"Brot für die Welt" fordert nach Angaben des VDB nun, dass Torfböden und Regenwaldflächen von der Palmölproduktion ausgeschlossen werden. Der Verband wirft "Brot für die Welt" vor, die geltenden Gesetze nicht richtig zu verstehen. Die Entwicklungshelfer würden Regelungen fordern, die bereits beschlossen seien. ""Brot für die Welt" kennt die geltenden Gesetze für Biokraftstoffe nicht und erhebt Forderungen, die an der wirtschaftlichen Realität vorbeigehen. Wenn es der Entwicklungshilfeorganisation tatsächlich um Veränderungen in den Herkunftsländern ginge, sollte sie sich unserer Forderung anschließen und verlangen, dass auch für die Lebensmittel- und chemische Industrie die verbindlichen Regeln gelten, die für die Biokraftstoffindustrie längst eingeführt sind", sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB. Von dem weltweit produzierten Palmöl würden rund zwölf Prozent zur Kraftstoffverarbeitung genutzt.
Landnutzungsänderungen müssen berücksichtigt werden
Außerdem fordert "Brot für die Welt" eine Anrechnung von indirekten Landnutzungsänderungen. Dies soll u.a. verhindern, dass der Anbau für Energiepflanzen auf zertifizierten Böden die Nahrungsmittelproduktion auf nichtzertifizierte Böden verdrängt. Der VDB meint, dass durch Einbeziehung von indirekten Landnutzungsänderungen in die europäische Biokraftstoffgesetzgebung die Biokraftstoffherstellung in Europa beendet sei. "Der Regenwald würde dadurch nicht vor Rodungen geschützt werden, aber die großen Nutzer von Palmöl, die Lebensmittelindustrie, könnte unbesorgt weiter abholzen", sagte Baumann. Es müssten die geltenden Schutzgesetze der Länder in denen Regenwald abgeholzt wird, umgesetzt werden, um Landnutzungsänderungen zu verhindern. Weiter erinnert Baumann daran, dass die Alternativen zu Biokraftstoffen fossiles Erdöl aus der Arktis, dem Golf von Mexiko oder dem ecuadorianischen Regenwald sei.
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