22.05.2014, 17:41 Uhr

Windenergie-Anhörung im Bundestag: Kritik an Länderöffnungs-Klausel

Berlin / Münster - Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen einzuführen, stoßen bei Wirtschafts- und Rechtsexperten sowie bei Vertretern von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden einhellig auf Ablehnung.

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochmittag kritisierten die Sachverständigen den Gesetzentwurf der Großen Koalition als unnötig und verfassungswidrig und warnten zudem vor einer Gefährdung der Energiewende.

Länderöffnungsklausel führt zu weniger Aktzeptanz in der Bevölkerung

Anders als vom Gesetzgeber eigentlich intendiert, werde eine Länderöffnungsklausel die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei der Bevölkerung nicht erhöhen, sondern deutlich verringern. Der Grund: einzelne Bundesländer würden sich ganz aus der Nutzung von Windkraft verabschieden, während andere künftig die Lasten trügen, so der Tenor.

Kritik quer durch alle Verbände

Die Kritik an der Länderöffnungsklausel ist verbandsübergreifend. Nach Ansicht von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände würde eine Länderöffnungsklausel zu einem ungleichen Wettbewerb zwischen den Ländern führen. Der Gesetzentwurf erweist der Akzeptanz von Windenergie einen Bärendienst“, urteilte auch Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V. Wenn, wie in Bayern geplant, ein Mindestabstand von zwei Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen umgesetzt werde, drohe eine massive Reduzierung der verfügbaren Flächen für den Ausbau der Windenergie. Dies widerspreche den Ausbauzielen der Bundesregierung, die auch im Planungsrecht verankert seien.

Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. appellierte an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Er gefährde nicht nur die Energiewende und den Atomausstieg, sondern auch den Umweltschutz. Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz verwiesen über die genannten Bedenken hinaus auf rechtliche Probleme. Die Schaffung einer neuen Regelungskompetenz der Länder greife in die kommunale Planungshoheit gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes ein, warnte Fuchs.

Drei Vertreter von Bürgerinitiativen sprechen sich für die Initiative aus

Jede weitere Windkraftanlage ist unsinnig“, betonte etwa Markus Pfitsch von der Bundesinitiative Vernunftkraft. Auch Jenner Zimmermann von der Bürgerinitiative „Keine neuen Windräder in Crussow“ verwies darauf, dass die immer höheren Anlagen die Menschen und ihre Häuser bedrängten. Heinrich Brinkmann vom Regionalbündnis Windvernunft forderte nicht nur eine Öffnungsklausel für die Länder zu schaffen, sondern ebenso für die Kommunen. Tine Fuchs von der DIHK sagte dazu an anderer Stelle, dass das Raumordnungsrecht bereits heute die Möglichkeit biete, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Abstandsvorgaben im Rahmen der Landes- und Regionalplanungen zu machen. An diesen Planungen würde auch die Öffentlichkeit beteiligt. Insofern gebe es über die rechtlichen Bedenken hinaus gar keine Erfordernis für die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Neuregelung.

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