16.05.2014, 10:54 Uhr

Windenergie: Verbände gegen Abstands-Länderregelung

Berlin - Die geplante Länderöffnungs-Klausel der Regierung, die den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit zu eigenen Mindestabstandregelungen bei der Windenergienutzung einräumen soll, hat zu einer eher seltenen Koalition geführt. Die Verbände BDEW, BWE und VDMA Power Systems haben sich nun gemeinsam gegen ländereigene Regeln für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ausgesprochen.

Das gemeinsame Auftreten des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sowie des Fachverbandes Power Systems im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA PS) mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist bemerkenswert, denn die Verbände sind sich durchaus nicht immer einig, wenn es um die Energiewende geht. Doch die Meinung zur neuen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch fällt einheitlich aus: Mit Blick auf das eigentliche Ziel, nämlich mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie zu schaffen, sei die geplante Regelung kontraproduktiv.

Energiewende: Verbände erwarten negative Auswirkungen

In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: "Die neue Länderöffnungsklausel würde zu lähmenden Debatten führen. Die regional verschiedenen Gegebenheiten werden bereits durch die vorhandenen kommunalen Handlungsinstrumente wie den Flächennutzungs- und Regionalplänen hervorragend berücksichtigt. Wir sehen die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Daher lehnen wird die geplante Neuregelung ab."

Pauschale Mindestabstände würden demnach die zur Verfügung stehenden Räume für neue Windenergieanlagen (WEA) unnötig einengen und damit dem nationalen Ausbaukorridor zuwider laufen. Damit droht letztlich auch eine Erhöhung der Kosten der Energiewende, heißt es in der Stellungnahme der drei Verbände.

Zu erwartende Fragmentierung geht zu Lasten der Akzeptanz für Windenergie

BDEW, BWE und VDMA Power Systems erwarten mit einer Länderöffnungsklausel auch neue Konfliktlinien, die dem zukünftigen Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz vor Ort großen Schaden zuführen könnten. Die zu erwartende Fragmentierung der Standortanforderungen in den einzelnen Ländern könne zu bundesweiten Belastungsungleichgewichten in der Bevölkerung führen und würde der Akzeptanz abträglich sein. Schließlich bestehe die reale Gefahr einer massiven Reduktion der Potenzialflächen für Windenergie. Dies würde einen weiteren Zubau von Windenergieanlagen in vielen Gebieten kaum mehr möglich machen.

Auch der Bundesrat empfiehlt Ablehnung

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen und in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben den Gesetzentwurf am 12. Mai 2014 beraten und empfehlen dem Bundesrat, ihn abzulehnen. Die Verbände unterstützen diese Empfehlung und bitten auch den Bundestag dringend, die sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch abzulehnen.

:

Die neuen EEG-Pläne der Bundesregierung im Überblick


© IWR, 2014