30.10.2013, 12:00 Uhr

Wirsol wechselt vom Schutzschirm in die Planinsolvenz

Waghäusel – Die Wirsol-Gruppe hat für einzelne Teile des Unternehmens das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet, um die Sanierung vorantreiben. Betroffen von der Planinsolvenz sind die Wirsol Solar AG, Wirsol Deutschland GmbH und Wirsol Solar Systems GmbH. Der Geschäftsbetrieb soll fortgesetzt werden.

Wirsol erklärte am Mittwoch in einer Pressemitteilung, dass dem Antrag bereits am 24. Oktober vom Amtsgericht Karlsruhe stattgegeben worden sei. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Ernestus bestellt. Ziel sei es, die nach wie vor bestehenden Sanierungschancen in einem schwierigen Marktumfeld bestmöglich wahrnehmen zu können. Damit einher gehe eine Beschleunigung der internen Prozesse, um Kunden, Lieferanten und Banken einen Sanierungsfachmann für den laufenden Prozess zur Seite zu stellen.

Verhandlungen mit externen Investoren

Unterdessen werde mit einem Bankenkonsortium darüber verhandelt, der Wirsol-Gruppe ausreichende Liquidität für den weiteren Geschäftsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Auch der Einstieg externer Investoren werde derzeit diskutiert, um zeitkritische Projekte außerhalb eines Insolvenzplans fertigzustellen. Die Gehälter der Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld bis Ende des Jahres gesichert. Die Geschäftsführung bleibe in der jetzigen Form bestehen und arbeitet mit den Hauptgläubigern an einem Sanierungskonzept. Privatkundengeschäft, Windsparte und die Gesellschaft für technische Betriebsführung blieben von den Prozessen unberührt.

Erst im September wurde zunächst ein Antrag der Wirsol-Gruppe auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens bewilligt. Bei diesem Verfahren, das der Gesetzgeber im März 2012 eingeführt hat, sollen Unternehmen mit guten Erfolgsaussichten sich abzeichnende Kreditengpässe in Eigenregie überwinden. Nun hat Wirsol den Weg des Schutzschirmverfahrens mit Eigenregie verlassen und ein vorläufiges Insolvenzverfahren gewählt, bei dem der Insolvenzverwalter (hier RA Markus Ernestus) das Ruder übernimmt.

Planinsolvenz als Möglichkeit zur Unternehmenssanierung

Eine Planinsolvenz dient der Reorganisation und dem Erhalt des schuldnerischen Unternehmens. Sie erlaubt Schuldnern und Gläubigern, vom üblichen Insolvenzverfahren abzuweichen und ein Unternehmen nach einem gemeinsamen, strukturierten Plan zu sanieren. Im Gegensatz zu einer Regelinsolvenz kann die Geschäftsführung im Amt bleiben, die Führung des Betriebs wird in diesem Fall nicht durch den Insolvenzverwalter übernommen. Klassische Sonderrechte, wie die Entlastung von Verbindlichkeiten durch Sonderkündigungsrechte von langfristigen Verträgen stehen aber auch hier zur Verfügung.

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