15.02.2024 12:24 Uhr

Gegen Oligopole und Marktverzerrung

Gegen Oligopole und Marktverzerrung:VKU fordert Anpassungen am Ausschreibungsdesign für Offshore-Windparks


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Berlin - In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung „Artikelgesetz zur Umsetzung der novellierten EU-Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) für die Bereiche Wind auf See und Stromnetz“ fordert der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) Anpassungen beim Ausschreibungsdesign für Offshore-Windenergieprojekte.

Um Oligopole zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu stärken, sollen laut VKU künftig mehr Akteure als bisher die Möglichkeit erhalten, Offshore-Windparks zu bauen und zu betreiben. „Das stärkt die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit“, betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bisher zähle fast ausschließlich die Gebotshöhe. Die vergangenen Offshore-Ausschreibungen mit Zuschlägen für zwei global tätige Energiekonzerne, die neu in den Markt für Offshore-Windenergie eingestiegen sind, hätten Zweifel aufkommen lassen, ob die Rahmenbedingungen geeignet seien, die Ziele der Bundesregierung für Offshore-Wind sicher zu erreichen. „Das aktuelle Wettbieten ohne Flächenbegrenzung begünstigt eine Oligopol-Bildung und benachteiligt kommunale Akteure“, warnt Liebing vor einer großen Marktmacht weniger Akteure, die zu hohen Preisen führen könnte.

Global tätige Mineralölkonzerne unterzöge ihre Investitionsvorhaben laufend einem globalen Renditevergleich, weshalb sich ihre Investitionsagenda oftmals kurzfristig noch ändern könne. „Die Investitionen in die Offshore-Windkraft als Eckpfeiler des Erneuerbaren-Ausbaus in Deutschland müssten sich in so einem Umfeld konzernintern unter anderem gegen Investitionen in die weltweite Erschließung neuer Öl- und Gasfelder behaupten. Eine Vielzahl an Akteuren verringert hingegen einseitige Abhängigkeiten, senkt Ausfallrisiken und verhindert neue Marktmacht, die langfristig höhere Strompreise durchsetzen könnte“, erklärte Liebing.

Zudem steht lauft VKU die Fokussierung auf die reine Zahlungsbereitschaft nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht, da die Entstehung marktbeherrschender Strukturen gefördert werde. Um die Akteursvielfalt zu stärken, fordert der VKU daher die Limitierung der Gebote auf maximal eine Fläche pro Bieter und Ausschreibungsjahr sowie eine Beschränkung der Flächen auf maximal 750 Megawatt je Los. Das stärke die Investitions- und damit auch die Versorgungssicherheit - etwa bei Cyber-Angriffen, so Liebing.

Quelle: IWR Online
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Themen
Energiewende, Offshore-Windenergie, EE-Ausbau, Ausschreibungen, Ausschreibungsdesign, VKU, Stellungnahme, Artikelgesetz zur Umsetzung der novellierten EU-Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) für die Bereiche Wind auf See und Stromnetz