Ölkonzerne BP und Total Energies drängen ins Stromgeschäft: Versteigerung deutscher Offshore-Flächen bringt Milliarden
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Offshore-Windenergie-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni 2023 bekannt gegeben. Die Zuschläge gehen an die britische BP und die französische Total Energies, zwei Konzerne aus der Öl- und Gasindustrie. Diese Entwicklung ist kein Zufall.
Das Ausbauziel an Offshore Windkraftleistung in Deutschland für das Jahr 2030 wird von der Bundesregierung mit insgesamt 30 GW (30.000 MW) veranschlagt. In der jetzigen Ausschreibungsrunde wurde der Bau neuer Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 7.000 MW (7 GW) vergeben. Die im Zuge der Ausschreibung erzielten, überraschend hohen, Lizenzerlöse in Höhe von 12,6 Mrd. Euro werden nach Angaben der Bundesnetzagentur auch zur Senkung der Stromkosten eingesetzt.
Offshore-Ausschreibungsrunde – Vier Flächen mit 7.000 MW Leistung teilen sich BP und Total Energies
Gegenstand der Ausschreibungsrunde zum 01. Juni 2023 waren vier Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 7.000 MW. Drei Flächen für Offshore-Windparks (N-11.1, N-12.1, N-12.2) mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW sind in der Nordsee gelegen, 120 km nordwestlich von Helgoland. In der Ostsee (O-2.2) wurde eine weitere Fläche für die Offshore Windkraftnutzung mit einer geplanten Leistung von 1.000 MW vergeben. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.1 die Bieterin bp OFW Management 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,83 Mio. Euro/MW sowie für die Fläche N-12.2 die Bieterin bp OFW Management 3 GmbH zu einem Gebotswert von 1,56 Mio. Euro/MW.
Auf Total Energies entfallen die Flächen N-12.1 (Bieterin North Sea OFW N12-1 GmbH & Co. KG) zu einem Gebotswert von 1,875 Mio. Euro/MW sowie die Fläche O-2.2 (Baltic Sea OFW O2-2 GmbH & Co. KG) zu einem Gebotswert von 2,07 Mio. Euro/MW.
In Summe ergibt die Versteigerung der deutschen Offshore-Konzessionen einen Erlös von 12,6 Mrd. Euro, der sich auf die Flächen und Unternehmen wie folgt verteilt: 3,66 Mrd. Euro für die Fläche N-11.1 und 3,12 Mrd. Euro für die Fläche N-12.2 (BP) sowie 3,75 Mrd. Euro für die Fläche N-12.1 und 2,07 Mrd. Euro für die Fläche O-2.2 (Total Energies).
IWR: Einstieg von BP und Total Energies in den Strommarkt signalisiert Transformations-Ansätze der Öl- und Gasindustrie
Nach Ansicht des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) ist der Einstieg der Öl- und Gasindustrie in die Offshore Windenergie und damit in das Stromgeschäft keine Überraschung und ein logischer Schritt. „Die Stromwirtschaft ist bei der Transformation hin zu einem dekarbonsierten Geschäftsmodell schon deutlich weiter als die internationale Öl- und Gasindustrie und die steht bei der unausweichlichen Neuausrichtung vor einem Dilemmea“, so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch in Münster.
Zwar sind fossile Energien in der Öl- und Gasindustrie noch das Kerngeschäft und solange die Nachfrage da ist, wird vermutlich noch der letzte Tropfen Öl verkauft werden. Dennoch ist nach IWR-Einschätzung der Branche längst klar, dass das fossile Energiegeschäft nicht zukunftsfähig ist. Allnoch: “Die entscheidenden Zukunftsfelder in der neuen Energiewelt sind ein dekarbonisierter Stromsektor, grüner Wasserstoff und Energieeffizienz“. Für die Öl- und Gasindustrie steht aber der Wasserstoff-Markt noch ganz am Anfang und viele Ökostromprojekte sind zu kleinteilig. Allein die milliardenschweren Offshore-Windprojekte bieten für die Branche derzeit hier eine angemessene Einstiegsalternative.
Konzessionserlöse: Milliarden für Senkung der Stromkosten und für nachhaltigen Meeresschutz
Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen von 12,6 Mrd. Euro fließen nach Angaben der Bundesnetzagentur zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2030. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden.
Quelle: IWR Online
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