Kein nächtliches Blinken mehr
Lightguard schließt BNK-Ausstattung von Bestandsanlagen ab
© Lightguard
Dresden - Der Einsatz von Systemen zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschrieben. Die Frist zur Umsetzung für Windparkbetreiber läuft Ende 2024 ab, danach drohen Pönalen.
Bei der Installation der Systeme im Plan ist die auf BNK-Systeme spezialisierte Lightguard GmbH. Wie das zu den führenden Anbietern gehörende Unternehmen mitteilt, sind alle bei ihr beauftragten Windenergie-Bestandsanlagen mit BNK ausgestattet.
Damit kann das nächtliche Blinken der Anlagen auf ein Minimum reduziert werden. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der Anlagen aktiviert. Die Auswirkungen der Windkraft durch Lichtemissionen auf die Umgebung werden dadurch minimiert.
Das Portfolio der Lightguard umfasst aktuell etwa 4.000 Bestandsanlagen. Davon werden noch etwa 500 mit BNK-Signalen über Radar versorgt, der Rest durch das deutschlandweite Transponderempfängernetz. Die Anlagen verteilen sich auf ca. 750 Windparks in allen Bundesländern. Von diesen Parks sind aktuell bereits etwa 500 dunkel geschaltet, Tendenz stark steigend.
„Bei einigen Parks fehlt zur Dunkelschaltung noch die Zuarbeit der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde, bei denen aktuell großer Andrang herrscht“, so Lightguard-Geschäftsführer Willi Lehmann. „Sonderfälle ausgenommen liegt es nur noch an der Bearbeitung durch die Behörden. Doch auch hier kommen wir nach teilweise lang andauernden Abstimmungen nun sehr schnell zum Abschluss.“
Unklarheit herrscht laut Lightguard unterdessen in der Branche noch in Bezug auf die im EEG beschriebene Pönale. So ist aktuell noch nicht näher definiert, ab welchem Punkt Windenergieanlagen mit einem BNK-System als ausgestattet gelten. Der Arbeitskreis Kennzeichnung des Bundesverbandes Windenergie (BWE) bemüht sich deswegen aktuell noch um eine genauere Definition. Diese soll Netzbetreibern als Auslegungshilfe dienen. „Mit Installation, standortspezifischem Nachweis und Abgabe der notwendigen Dokumente sollte der Windparkbetreiber seine Pflicht erfüllt haben“, betont Lehmann.
„Für 2025 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Abläufe mit den Anlagenherstellern zu standardisieren. Die BNK-Ausstattung soll bei neuen Anlagen reibungslos verlaufen. Dank der Lernkurve der letzten Jahre können wir Bestands- und Neuanlagen nun in Rekordzeit ausrüsten. Vier Wochen zwischen Auftragseingang und fertiger Installation sowie Zertifizierung sind in Gebieten mit hoher Abdeckung durch unser System möglich. Gibt es Parks, die aktuell kein BNK-System installiert oder zertifiziert haben, bieten wir kurzfristig Lösungen an“, so Felix Weiss, Vertriebsleiter der Lightguard GmbH optimistisch mit Blick auf die weitere Entwicklung.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2024