Förderung für Erneuerbare Energien
Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums
Bewilligungsbehörde
Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn
Tel.: 06196/404-0, Fax.: 06196/94226
Ansprechpartner:
Tel. 06196/404-707
Förderung Windenergie.
Das Förderprogramm ist zum Juni 1998 ausgelaufen.
Förderung Wasserenergie:
Auch kleinere Wasserkraftanlagen bis zu einer Nennleistung von 500
kW werden ausschließlich über Darlehen gefördert. Der Schuldenerlaß
beträgt 1500 DM/kW bei Neubauten und 600 Mark /kW bei einer Erweiterung
oder Reaktivierung.
Förderung Solarenergie:
solarthermische Anlagen:
Für solarthermische Anlagen bis zu 100 qm (Flachkollektor) bzw.
75 qm (Vakuumröhrenkollektor) Absorberfläche gbit es Zuschüsse
von 250 DM/qm für Flach- und 325/qm für Röhrenkollektoren.
Eine Erweiterung bestehender Anlagen wird mit max 100 DM/qm bezuschußt.
Größere Anlagen werden mit Darlehen gefördert, wobei der
Schuldenerlaß dabei 125 DM/qm (Flachkollektoren) bzw.160 DM/qm (Röhrenkollektoren)
sowie 100 DM/qm bei Erweiterungen beträgt.
Photovoltaik:
Für PV-Anlagen, die von Schulen ab einer installierten Spitzenleistung
von 1 kWpeak installiert werden, sieht das Förderprogramm
einen Zuschuß von 6000 DM je Einzelanlage vor.
Förderung Bioenergie:
Biomasse-Anlagen:
Für per Hand gefeuerte Zentralheizungsanlagen bis zu einer Wärmeleistung
von 50 kW und mit einem Wärmespeichervolumen von mind. 50 Liter je
kW, bei der feste Biomasse eingesetzt wird, gibt es einen Zuschuß
von 80 DM/kW. Automatisch beschickte Kessel mit einer Wärmeleistung
zwischen 3 und 100 kW werden mit 120 DM/kW, mind. aber mit 4000 DM bezuschußt.
Zusätzlich können 360 DM/kW bei elektrischer Kraft-Wärme-Kopplung
gewährt werden. Für Biomasse-Kessel mit mehr als 100 kW Leistung
muß ein Darlehen beantragt werden. Der Schuldenerlaß je kW
ist dabei identisch mit der Höhe der Zuschüsse für kleinere
Anlagen.
Biogas-Anlagen:
Hier ist eine Förderung nur per Darlehen möglich, wobei der
Schuldenerlaß abhängig von der elektrischen Anschlußleistung
ist. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 38.000 DM bei 5 kW und 300.000
DM bei 250 kW Anschlußleistung.
Förderung Geothermie:
In diesem Bereich sind Darlehen vorgesehen, wobei auch die Bohrungen
und die Netze zur Verteilung der gewonnenen Wärme berücksichtigt
werden. Der vorgesehene Schuldenerlaß beträgt 400 DM/kW, max.
aber 2 Millionen DM.
Förderung von Wärmepumpen:
Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn der von
ihnen benötigte Strom regenerativ erzeugt wird und sie an einem Standort
eine bestimmte errechnete Jahresleistungszahl erreichen. Sofern gleichzeitig
eine Heizungsanlage errichtet wird, wird ein Zuschuß von 200 DM/kW
installierte Heizleistung bis einschließlich 13 kW gezahlt. Liegt
die installierte Leistung höher, so beträgt der Zuschuß
nur 100 DM/kW. Maximal 20.00 DM stehen an Fördergeldern für eine
Einzelanlage zur Verfügung.
Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung:
Hierzu zählen die Bereiche Wärmeschutz, Wärmerückgewinnung
und Heizungsmodernisierung. Die Förderung von Maßnahmen zum
Wärmechutz (Dämmung von Dach und Außenwänden, Fesntereneuerung)
und zur Modernisierung von Heizungsanlagen (Niedertemperatur-Heizkessel
oder Brennwertkessel) ist neu und an die Voraussetzung gekoppelt, daß
hiermit gleichzeitig die Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer
Wärmepumpe einhergeht. Es wird ein Zuschuß gewährt, der
so hoch ist, wie der Zuschuß für die Einzelmaßnahme (s.o.),
jedoch nur max. 20% der Investitionssumme ausmachen darf. Ähnliches
gilt für den Schuldenerlaß im Falle eines Darlehens, wenn die
Solarkollektoranlage größer als 100 qm bzw. 75 qm ist.
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